Hallo,
habe hier einen Widerruf vom Erbvertrag vorliegen. Die Eheleute leben getrennt. Die Ehefrau widerruft den Erbvertrag und lässt eine Ausfertigung des Widerrufs an den getrenntlebenden Ehemann zustellen (per Gerichtsvollzieher).
Meine Frage: Muss der Widerruf beim ZTR registriert werden? Wenn ja als was? Sonstige Urkunde??
Danke.
Widerruf vom Erbvertrag
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