Benachrichtigung in Nachlasssachen

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Himmelskoerper

#1

22.02.2016, 09:34

Hallo.

Muss ich die Karteikarte "Benachrichtigung in Nachlasssachen" auch bei einem Übertragungsvertrag (Eltern übertragen auf den Sohn) an das zuständige Standesamt senden.
M.E. schon, da es sich ja um eine vorweggenomme Erbfolge handelt, oder?

Vielen Dank für die Hilfe :knutsch
larifari
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#2

22.02.2016, 10:26

Die gelben Benachrichtigungskarten gibt es nicht mehr. Soweit es sich um eine erbfolgerelevante Urkunde handelt, wird diese über das bzw. im Zentralen Testamentsregister gemeldet. Die Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge klingt zwar wie ein erbrelevanter Vorgang, ist es aber (grundsätzlich) nicht. Gemeint sind vielmehr Vorgänge, bei denen sich die (gesetzliche) Erbfolge ändert, z. B. durch einen Erbverzicht. Wenn die Urkunde also derartiges nicht enthält, muss die Urkunde nicht im Zentralen Testamentsregister gemeldet werden.
Himmelskoerper

#3

11.03.2016, 11:31

Hallo.

Danke für Die Antwort.
Ich komme aus Krankheitsgründen erst jetzt dazu mich zu bedanken.
:-D
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