Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Geschwister sind in Erbengemeinschaft eingetragen. Sie wollen sich jetzt nur über das Grundstück auseinandersetzen. Den Rest sparbuch etc. pp später irgendwann.
KP dafür 100.000,00 €.
Ich habe jetzt einen Teilerbauseinandersetzungsvertrag vorbereitet, indem die eine als Gegenleistung 100.000,00 € zahlt.
Muss man irgendwas reinschreiben, dass das auf den späteren Nachlass anzurechnen ist? Eigentlich ist damit nur die Hausssache erledigt.
Macht man dann eine Eigentumsumschreibung oder eine Grundbuchberichtigung? Beide sind ja in Erbengemeinschaft eingetragen.
Muss man das dem Nachlassgericht anzeigen? Erbteilskaufverträge muss man ja anzeigen, aber was ist wenn man sich nur über einen Teil auseinandersetzt zunächst?