Erbteilskauf

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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noto-fee
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#1

16.12.2015, 10:35

Hallo zusammen,

wir haben hier folgende Situation:

Es soll ein Erbteilskaufvertrag geschlossen werden. Die Schwester möchte ihren Erbteil an ihren Bruder verkaufen.

Jetzt ist es allerdings so, dass die Mutter noch lebt. Der Vater ist bereits verstorben. Die Eltern haben ein gemeinschaftliches Testament errichtet und sich gegenseitig zu alleinigen Erben eingesetzt. Schlusserben sind die Kinder.

Da der Erbfall nach der Mutter ja noch gar nicht eingetreten ist, kann die Schwester m. E. nach ihren Erbteil noch gar nicht verkaufen.

Mein Chef ist jetzt der Meinung, dass durch Tod des Vater aber ja Bindungswirkung an das gemeinschaftliche Testament besteht und somit die Schwester möglicherweise doch schon den Erbteil noch vor dem Tod der Mutter verkaufen kann.

Hatte jemand vielleicht schonmal sowas oder kann mir sonst weiterhelfen?

Liebe Grüße,
noto-fee
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#2

16.12.2015, 13:28

Nach § 311 b BGB nicht möglich. Dort heißt es: (4) Ein Vertrag über den Nachlass eines noch lebenden Dritten ist nichtig. Das Gleiche gilt von einem Vertrag über den Pflichtteil oder ein Vermächtnis aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten.

Es dürfte daher unerheblich sein, dass eine Bindungswirkung hinsichtlich des Testamentes besteht. Der veräußernde (vermeintliche) Erbe könnte ja z.B. vor dem letztlebenden Elternteil versterben. Dann sieht die Erbfolge - trotz bindenden gemeinschaftlichen Testamentes - anders aus.
noto-fee
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#3

18.12.2015, 14:03

:thx
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