Erbscheinsantrag - Geburtsurkunde

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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alraune
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#1

15.12.2015, 15:10

Liebe Auskenner,

wir haben einen Erbscheinsantrag beurkundet, wo der Erblasser ein Testament hinterlassen hat. Der Antragsteller hat in der eidesstattlichen Versicherung natürlich auch angegeben, wer die gesetzlichen Erben gewesen wären. Soweit alles klar.

Meine Frage:
Muss ich für das Nachlassgericht Geburtsurkunden der gesetzlichen Erben - die ja nun aufgrund der testamentarischen Erbfolge gar nicht erben - im Original bzw. beglaubigter Fotokopie beifügen? Oder reichen da die entsprechenden Angaben zu den gesetzlichen Erben (Name, Geburtsdatum, Anschrift) in der eidesstattlichen Versicherung aus?

Danke!
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Whoville
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#2

15.12.2015, 15:27

Ja, die Geburtsurkunden müssen alle mit ans Gericht geschickt werden - in beglaubigter Abschrift. Die Sterbeurkunde des Erblassers muss auch mit und auch die Sterbeurkunde evtl. vorverstorbener Erben.
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alraune
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#3

15.12.2015, 15:42

Sterbeurkunde des Erblassers ist klar. Nochmal zur Sicherheit: Die gesetzlichen Erben erben nicht. Es erbt jemand ganz anderes gemäß Testament. Trotzdem müssen auch alle Geburtsurkunden der (nicht erbenden) gesetzlichen Erben in beglaubigter Abschrift an das Gericht? Sorry für die nochmalige Frage, ich möchte nur ganz sichergehen. :kopfkratz

Falls ja, wie kommt der testamentarische Erbe an diese Urkunden, wenn er gar nicht verwandt ist mit dem Erblasser?
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alraune
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#4

15.12.2015, 15:54

Ich glaube, ich konnte mir die Frage gerade selbst beantworten. Auf der Webseite des AG Limburg https://ag-limburg-justiz.hessen.de/irj ... 29cde0334f steht z.B. Folgendes zum Erbscheinsantrag:

"Bei Antragstellung aufgrund testamentarischer Erbfolge wird nur die Sterbeurkunde des Erblassers benötigt. ob evtl. noch weitere Urkunden erforderlich sind, richtet sich nach dem Inhalt der letztwilligenVerfügung. Dies kann aber durch einen Notar oder das Amtsgericht geklärt werden."

Also versuche ich es erstmal ohne Geburtsurkunden und warte ab, ob das Nachlassgericht diese nachfordert.
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#5

15.12.2015, 15:55

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es nicht um ein notarielles Testament handelt, richtig?! Ein einfaches Testament reicht nicht wirklich zur Nachlassabwicklung aus, daher muss eben der Erbschein beantragt und die gesetzlichen Erben angegeben werden. Ja, die Geburtsurkunden aller Erben müssen beigefügt werden; die Erben werden vom Nachlassgericht auch über den Erbscheinantrag informiert.
Da die Erben bekannt sind, kann sich der Erbe die Geburtsurkunden bei den Geburtsstandesämtern besorgen.
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#6

15.12.2015, 15:56

Dann wünsche ich viel Erfolg! :-)
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#7

15.12.2015, 16:14

Ich werde berichten! :thx
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#8

15.12.2015, 16:16

Das ist gut.
Mein Nachlassgericht wollte alle Urkunden... Da hat sich die Nachbarin dann nicht mehr so über die Erbschaft gefreut... ;)
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#9

15.12.2015, 21:49

Das Gericht darf die Geburtsurkunden der gesetzlichen Erben in Deinem Fall nicht anfordern - die Geburtsurkunden der testamentarischen Erben m.E. nur dann, wenn z.B. im Testament nur steht: Ich setze meinen Enkel zu meinem Erben ein (ohne Namen, Geburtsdatum und Adresse). Nach § 2356 BGB sind lediglich der Tod des Erblassers, das Verhältnis, auf dem das Erbrecht beruht (nämlich hier Testament) und der eventuelle Wegfall eines anderen Erben nachzuweisen. Für die Einreichung der Geburtsurkunden der eben nicht erbenden gesetzlichen Erben besteht kein Bedarf.
Schreiberling
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#10

16.12.2015, 08:23

Sehe ich auch so. Geburtsurkunden der gesetzlichen Erben sind in diesem Fall nicht einzureichen.
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