Erbenaufgebot

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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Jaqueline
Forenfachkraft
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#1

08.12.2015, 10:51

Ich habe hier folgenden Fall...

A, B, C und D sind Gesamtgläubiger in ungeteilter Erbengemeinschaft einer Restkaufgeldhypothek. Alle vier sind bereits verstorben. Die Erben von A, B und C haben bereits die Löschung bewilligt. Niemand weiß allerdings, wer Erbe nach D ist. Die Erben von A, B und C kennen D gar nicht.

Mir liegt hier eine Fotokopie einer Anzeige zum Sterbebuch aus dem Jahre 1963 vor. In dieser ist angegeben, dass der nächste Verwandte von D ihr Neffe A ist.

Nun komme ich nicht weiter. Wie gesagt, niemand kennt D.

Nur aufgrund dieser Anzeige zum Sterbebuch kann man doch nicht davon ausgehen, dass A wirklich der nächste Verwandte von D ist.

Was kann ich jetzt tun, damit irgendwann die Löschung im Grundbuch erfolgen kann.

Wie mein Betreff bereits aussagt, dachte ich, dass man vielleicht ein Aufgebotsverfahren für die unbekannten Erben von D beantragen kann.

Aber ist das der richtige Weg? Gibt es noch eine andere Möglichkeit?

Davon abgesehen, habe ich so ein Aufgebotsverfahren noch nie begleitet. Ich habe also keine Ahnung, wie der Antrag lauten muss und welche Unterlagen beim Amtsgericht eingereicht werden müssen oder welches Amtsgericht überhaupt für ein solches Aufgebotsverfahren zuständig ist.

Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.

Ich bin für jeden Rat dankbar.
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