ich soll ein "Geschiedenen-Testament" vorbereiten, in dem der Erblasser seine beiden Kinder zu Vorerben einsetzt.
Nacherben sollen die Abkömmlinge der Vorerben sein; alternativ die Eltern des Erblassers. Der Nacherbfall soll mit dem Tod des Vorerben eintreten.
Ich stelle mir gerade die Frage, was geschieht, wenn einer der Vorerben vorverstirbt. Wächst der Vorerbenanteil dann dem anderen Vorerben an? Tritt diesbezüglich der Nacherbfall ein? Sind mehrere Vorerben eine Erbengemeinschaft?
Ihr merkt schon, ich bin verwirrt.
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![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)