Rückgabe Erbvertrag

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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hexe-petri
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#1

17.11.2014, 12:44

Hallöchen, hab mal wieder Fragen....

Eheleute haben seinerzeit einen gemeinsamen Erbvertrag hier beurkundet.

Sie haben jetzt einen neuen Erbvertrag beurkundet, worin sie insbesondere auch den alten Erbvertrag widerrufen haben.

Den neuen Erbvertrag haben wir im ZTR registriert (den Widerruf des alten Erbvertrages allerdings nicht).

Die Eheleute bitten nun um Rückgabe des alten Erbvertrag (nur Erbvertrag, keine weiteren Erklärungen).

Wie ist hier nun vorzugehen? So einen Fall hatten wir hier noch nicht.
Die Eheleute müssen nun doch hier gemeinsam erscheinen und sodann kann der Notar beiden gemeinsam die Urkunde aushändigen.
Reicht ein Vermerkblatt folgenden Inhalts:

Dieser Erbvertrag gilt durch die am (Datum) erfolgte Rückgabe aus der notariellen Verwahrung als aufgehoben (§§ 2300 Abs. 2, 2256 Abs. 1 BGB).
Ort, Datum
Unterschrift Notar

Muss dann die Neuregistrierung beim ZTR des alten Erbvertrages (da aus 1993) und im Anschluss daran die Registrierung des Widerrufs beim ZTR erfolgen?

Wie sieht es mit Kosten aus? Doch wohl nur die für die Registrierung?

Wäre nett, wenn jemand mir dazu was sagen bzw. helfen könnte.

Danke.
hexe-petri
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#2

18.11.2014, 17:11

hat sich schon erledigt :lol:
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