Folgender Sachverhalt. Mandant ist aufgrund Testament Alleinerbe, allerdings erhält eine Dritte Person als Vermächtnis ein Haus mit der Auflage, dass der Erbe dort weiter auf lebenszeit wohnen darf.
Nun meine Frage, der Alleinerbe benötigt einen Erbschein, derjenige der das Haus bekommt benötigt ja auch einen zur Eigentumsumschreibung quasi (privatschriftliches Testament). Würde jetzt gerne für meinen Mandanten einen Erbschein beantragen, muss ich hinsichtlich des Hauses, welches ja irgendwem anders gehören soll irgendwas berücksichtigen? oder brauche ich mich da nicht drum kümmern, weil das ja die dritte Person machen müssen, mit der wir hier nichts zu tun haben.
Liebste Grüße
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