Testamentsoriginal auf dem Postweg verlorengegangen

Fragen rund um Testamente/Erbscheine usw.
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stinker
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#1

26.11.2013, 09:27

Guten Morgen an Alle :huepf ,

ich hätte da mal ein gaaaaaanz großes Problem.
Folgendes:
Wir haben ein Testament beurkundet. Dieses haben wir dann zur Verwahrung dem Nachlassgericht übergeben. Da wir nicht in der Nähe des Nachlassgerichtes sind, haben wir es per Einschreiben nebst Rückschein dorthin gesandt (wie üblich). Nun ist der Brief auf dem Postwege verlorengegangen. Die Post hat nachgeforscht, kann jedoch den Brief nebst Original-Testament nicht wiederfinden. Den Einlieferungsbeleg der Post haben wir. Rückschein jedoch nicht, da ja der Brief vorher irgendwo auf der Post "versumpft" ist :motz .

Was mache ich den jetzt ?????

Laut Post haben wir Pech gehabt. Ein Einschreiben mit Rückschein ist nur mit 25,00 € + Porto versichert.

Muss ich jetzt die Erblasser bitten, ein neues Testament zu machen?? Wer soll dann die Kosten für das neue Testament zahlen???
Oder kann ich auch eine Ausfertigung des "alten" Testament ans Nachlassgericht schicken (mit Vermerk natürlich, dass sich im Umschlag eine Ausfertigung befindet, da Original verlorengegangen ist)???? Ich meine ja, dass müsste gehen.

Habt Ihr vielleicht hierzu irgendwelche Erfahrungen bzw. Ideen?????

Wie verschickt Ihr denn die Testamente (für alle, wo das Gericht nicht in der Nähe ist)???
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Pepsi
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#2

26.11.2013, 16:44

Haben wir immer so wie du gemacht, da Gericht nicht im gleichen Ort war. Ist noch nie was passiert.

Hm, ich :schieb das mal, vielleicht kommt jemand vorbei, der das schonmal hatte.

Das dürfte ja ein grundsätzliches Problem sein, wenn das Original verloren gegangen (oder aus welchen Gründen auch immer "kaputt") ist.
Jupp03/11

#3

26.11.2013, 19:10

schau mal in § 46 BeurkG.
Ausfertigungen oder begl. Abschriften von letztwilligen Verfügungen werden eröffnet, siehe insoweit auch Rechtspflegerzeitschrift 2007, Seite 264.
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#4

26.11.2013, 19:53

Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtsfindung... § 46 BeurkG... :thx
stinker
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#5

27.11.2013, 11:18

Ja. § 46 hatte ich auch vorher schon gefunden.

Ich brauchte nur eine Bestätigung, dass ich nicht total auf dem Holzweg bin ( :roll: ).
Wenn man so was hat, denkt man erst einmal - Aaaaaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhh.

Ich hole mir jetzt nochmal die Rechtspflegerzeitschrift in der Bibliothek. Danke Jupp (und Pepsi fürs schieben).

Mir schlägt jetzt jedes mal das Herz, wenn ich ein Testament auf den Weg schicke. Gut, dass ich immer ne bgl. Fotokopie zur Sammlung nehme. Man stelle sich mal vor, man macht dies nicht (muss man ja nicht), und dann ...... ??? Alles weg !! Hat der Mdt. wohl ziemlich Pech gehabt.
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