![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)
ich hätte da mal ein gaaaaaanz großes Problem.
Folgendes:
Wir haben ein Testament beurkundet. Dieses haben wir dann zur Verwahrung dem Nachlassgericht übergeben. Da wir nicht in der Nähe des Nachlassgerichtes sind, haben wir es per Einschreiben nebst Rückschein dorthin gesandt (wie üblich). Nun ist der Brief auf dem Postwege verlorengegangen. Die Post hat nachgeforscht, kann jedoch den Brief nebst Original-Testament nicht wiederfinden. Den Einlieferungsbeleg der Post haben wir. Rückschein jedoch nicht, da ja der Brief vorher irgendwo auf der Post "versumpft" ist
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
Was mache ich den jetzt ?????
Laut Post haben wir Pech gehabt. Ein Einschreiben mit Rückschein ist nur mit 25,00 € + Porto versichert.
Muss ich jetzt die Erblasser bitten, ein neues Testament zu machen?? Wer soll dann die Kosten für das neue Testament zahlen???
Oder kann ich auch eine Ausfertigung des "alten" Testament ans Nachlassgericht schicken (mit Vermerk natürlich, dass sich im Umschlag eine Ausfertigung befindet, da Original verlorengegangen ist)???? Ich meine ja, dass müsste gehen.
Habt Ihr vielleicht hierzu irgendwelche Erfahrungen bzw. Ideen?????
Wie verschickt Ihr denn die Testamente (für alle, wo das Gericht nicht in der Nähe ist)???