Bei uns wurde ein Erbverzicht beurkundet.
Tochter verzichtet für sich und ihre Rechtsnachfolger auf jedwede Erbansprüche einschließlich Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach der Mutter.
Wen muss ich im Testamentsregister erfassen?
Chef meint, nur die Tochter muss erfasst werden.
Bin mir da aber nicht sicher, ich würde beide erfassen.
Danke schonmal im Voraus.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)