Beglaubigungsvermerk der Betreuungsbehörde
Verfasst: 21.04.2025, 16:22
In letzter Zeit tauchen immer wieder Vorsorgevollmachten auf, bei denen die Betreuungsbehörde der Stadt die Unterschrift bestätigt hat. Die Menschen sind halt geizig.
Muss zur Vorlage beim Grundbuchamt aus dem Beglaubigungsvermerk hervorgehen, dass die Stadt hier als Betreuungsbehörde gehandelt hat?
Ich frage auch deshalb, weil es Städte gibt, deren Bürgerämter auch Unterschriften unter Löschungsbewilligungen beglaubigt haben (in NRW), was bekanntlich nicht möglich ist.
Gleiche Städte beglaubigen sicher auch Vorsorgevollmachten, so dass ich vermute, dass hier der Beglaubigungsvermerk einen entsprechenden Zusatz tragen muss, so dass erkennbar ist, dass die Urkundsperson der Betreuungsbehörde gehandelt hat.
Muss zur Vorlage beim Grundbuchamt aus dem Beglaubigungsvermerk hervorgehen, dass die Stadt hier als Betreuungsbehörde gehandelt hat?
Ich frage auch deshalb, weil es Städte gibt, deren Bürgerämter auch Unterschriften unter Löschungsbewilligungen beglaubigt haben (in NRW), was bekanntlich nicht möglich ist.
Gleiche Städte beglaubigen sicher auch Vorsorgevollmachten, so dass ich vermute, dass hier der Beglaubigungsvermerk einen entsprechenden Zusatz tragen muss, so dass erkennbar ist, dass die Urkundsperson der Betreuungsbehörde gehandelt hat.