Vorsorgevollmacht vs Rechtliche Betreuung

Alles rund um Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten
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paralegal6
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#11

15.03.2024, 09:39

Ja, die Vollmacht ist rechtlich gültig, trotzdem hat man erstmal Diskussion und ein Anspruch auf SE hilft einen dann in dem Moment praktisch auch nicht weiter, gerade wenn man als Laie in der Bank steht. Im 2. Absatz stimme ich dir zu
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tanchen
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#12

15.03.2024, 10:50

Hatte denn schon jemand den Fall, dass die rechtliche Betreuung -trotz privatschriftlicher Vorsorgevollmacht inkl. Bankvollmacht- eingerichtet wurde, weil die Bank die Vollmacht nicht akzeptiert hat?
Ich hatte den Fall noch nie und frage mich, ob das Gericht dann trotzdem die Betreuung einrichtet (Aufgabenkreis Bankgeschäfte? Vermögenssorge wäre ja zu weit gefasst) oder auf den Prozessweg verweist?

Aber mal davon abgesehen, welche Vorteile die "einfach" Vorsorgevollmacht hat...
Find es bedenklich, wenn Richter (oder andere Personen) die Leute drängen.... Eine Empfehlung dürfte ja ausreichen
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paralegal6
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#13

15.03.2024, 14:20

Bei Bankvollmacht, also vom Kunden bei der Bank unterschrieben können die nichts einwenden. Bei Generalvollmacht nörgeln die Banken halt. Gegen den Willen des Betreuten kann aber gar keine Betreuung eingerichtet werden, das müsste man dann (wenn der Betreute nicht in der Lage ist so eine Vollmacht zu unterschreiben) ausdiskutieren. Das kommt ja immer drauf an, in welcher Verfassung der Kontoinhaber ist
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Maximus
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#14

17.03.2024, 10:13

Wenn keine Zweifel an der Vorsorgevollmacht bestehen, wie z.B. Geschäftsunfähigkeit bei der Erteilung oder der Bevollmächtigte verhindert ist, kann keine Betreuung eingerichtet werden für Aufgabenbereiche, die von der Vollmacht abgedeckt sind.

Wenn es keinen Kontrollbevollmächtigten gibt und der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lahe ist, den Bevollmächtigten zu überwachen, wird das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellen, der aber im Außenberhältnis keine Befugnisse hat und nur den Vollmachtgeber gegenüber dem Bevollmächtigten vertritt.
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