ZustellungVollmachtswiderruf
Verfasst: 04.07.2023, 21:16
Liebe Mitstreiter,
ich brauche mal Eure Hilfe.
Unsere Mandantin hatte ihrer Tochter A und deren 2 Kindern B und C eine Vorsorgevollmacht erteilt, die über den Tod hinaus Gültigkeit hat.
Unsere Mandantin ist verstorben und von ihren Töchtern A und D beerbt worden.
Nun hat der Anwalt der Tochter D die Vollmacht widerrufen und den Widerruf - unter Beifügung seiner anwaltlichen Bevollmächtigung - dem Anwalt der Tochter A zugestellt.
Ich frage mich nun, ob der Widerruf wirksam erklärt worden ist (da er nicht der bevollmächtigten Tochter A, sondern deren Anwalt zugestellt worden ist und ich nicht davon ausgehe, dass der Anwalt von A explizit bevollmächtigt war, den Widerruf entgegenzunehmen).
ich brauche mal Eure Hilfe.
Unsere Mandantin hatte ihrer Tochter A und deren 2 Kindern B und C eine Vorsorgevollmacht erteilt, die über den Tod hinaus Gültigkeit hat.
Unsere Mandantin ist verstorben und von ihren Töchtern A und D beerbt worden.
Nun hat der Anwalt der Tochter D die Vollmacht widerrufen und den Widerruf - unter Beifügung seiner anwaltlichen Bevollmächtigung - dem Anwalt der Tochter A zugestellt.
Ich frage mich nun, ob der Widerruf wirksam erklärt worden ist (da er nicht der bevollmächtigten Tochter A, sondern deren Anwalt zugestellt worden ist und ich nicht davon ausgehe, dass der Anwalt von A explizit bevollmächtigt war, den Widerruf entgegenzunehmen).