Ersatzausfertigungen General-/Vorsorgevollmacht
Verfasst: 21.06.2021, 16:11
Hallo ihr Lieben,
in unseren General-/Vorsorgevollmachten ist nicht geregelt, wie man verfährt, wenn Ausfertigungen verloren gehen.
Folgender Fall:
Die Vollmachtgeberin hat 2019 die Ausfertigungen der Bevollmächtigten erhalten. Dies ist in der Urkunde auch so vorgegeben, dann kann der Vollmachtgeber wann immer er möchte die Ausfertigungen an die Bevollmächtigten herausgeben.
Die Vollmachtgeberin erschien heute im Büro und teilte mit, dass sie die Ausfertigungen wohl weggeschmissen hat und den Bevollmächtigten nie ausgehändigt hat.
Meine Frage: Kann jederzeit einfach eine weitere Ausfertigung der Vollmacht erteilt werden? Ist das irgendwo im Gesetz geregelt? Ich habe dazu auf Anhieb nichts gefunden, aber möglicherweise weiß von Euch das jemand, vor allem, wo ich das nachlesen kann. Denn mein Chef hat mich nun gefragt, wie es sich verhält. Oder muss der Vollmachtgeber jetzt noch an Eides statt erklären, dass die Ausfertigungen abhanden gekommen sind?
Herzliche Grüße
Kiwi
in unseren General-/Vorsorgevollmachten ist nicht geregelt, wie man verfährt, wenn Ausfertigungen verloren gehen.
Folgender Fall:
Die Vollmachtgeberin hat 2019 die Ausfertigungen der Bevollmächtigten erhalten. Dies ist in der Urkunde auch so vorgegeben, dann kann der Vollmachtgeber wann immer er möchte die Ausfertigungen an die Bevollmächtigten herausgeben.
Die Vollmachtgeberin erschien heute im Büro und teilte mit, dass sie die Ausfertigungen wohl weggeschmissen hat und den Bevollmächtigten nie ausgehändigt hat.
Meine Frage: Kann jederzeit einfach eine weitere Ausfertigung der Vollmacht erteilt werden? Ist das irgendwo im Gesetz geregelt? Ich habe dazu auf Anhieb nichts gefunden, aber möglicherweise weiß von Euch das jemand, vor allem, wo ich das nachlesen kann. Denn mein Chef hat mich nun gefragt, wie es sich verhält. Oder muss der Vollmachtgeber jetzt noch an Eides statt erklären, dass die Ausfertigungen abhanden gekommen sind?
Herzliche Grüße
Kiwi