Guten Morgen,
ich habe einen Fall, den ich - wie so oft - noch nicht hatte:
Eine Bevollmächtigte fühlt sich überfordert und will "aussteigen". Reicht es, wenn sie dem Vollmachtgeber die ihr erteilte Ausfertigung zurückgibt? Informieren muss sie ihn doch auf alle Fälle, damit er anderweitig jemanden bevollmächtigen kann, oder?
Danke
Bevollmächtigter will Vollmacht zurückgeben
- AliceImWunderland
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§ 627 BGB. Es darf aber keine Kündigung zu Unzeit sein, das bedeutet, dass man z.B. nicht kurz vor Ablauf eines wichtigen Prozessereignisses z.B. Gerichtstermin oder Frist kündigt, sondern dass der Mandant genügend Zeit hat, einen anderen Anwalt zu konsultieren, ohne, dass ihm Nachteile dadurch im Prozess entstehen. Sonst macht sich der erste Prozessbevollmächtigte evtl. schadensersatzpflichtig.
In jedem Fall muss der Mandant informiert werden und ihm das Original der Vollmacht herausgegeben werden. Solltet Ihr Euch in einem Prozess befinden, sollte auch das Gericht über die Niederlegung des Mandats informiert werden.
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Ich glaube nicht, dass es hier um Prozessvollmacht geht.
- AliceImWunderland
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Wie auch immer, § 627 BGB dürfte weiter helfen. 

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Nein. Eher §671 BGB.
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§ 671 BGB ist richtig. Die Vollmacht ist zurückzugeben. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob in der Vollmacht für diesen Fall Vorkehrungen getroffen wurden. Gibt es evtl. einen Ersatzbevollmächtigten? Außerdem muss geprüft werden, ob der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Kündigung seines Bevollmächtigten gesundheitlich in der Lage ist, selbst einen neuen Bevollmächtigten zu besorgen. Falls nicht, müsste der "alte" Bevollmächtigte das Betreuungsgericht einschalten, damit von dort für Ersatz gesorgt wird.