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Widerruf einer notariellen Vorsorgevollmacht

Verfasst: 06.07.2016, 09:24
von noto-fee
Hallo zusammen,

unsere Mandantin möchte ihre notariell beurkundete Vorsorgevollmacht nebst Betreuungs- und Patientenverfügung widerrufen. Die Vorsorgevollmacht wurde nicht von uns beurkundet, sondern von einem anderen Notar.

Meine Frage jetzt, reicht ein schriftlicher Widerruf, der an die Bevollmächtigten zugestellt wird mit der Bitte um Herausgabe der Ausfertigung und Registrierung des Widerrufs im ZVR oder muss der Widerruf notariell beurkundet werden?

In der mir vorliegenden Literatur steht nur, dass eine Patientenverfügung formlos widerrufen werden kann. Gilt das auch für die Vorsorgevollmacht?

Liebe Grüße,
noto-fee

Re: Widerruf einer notariellen Vorsorgevollmacht

Verfasst: 06.07.2016, 09:31
von Whoville
Guten Morgen,

steht in der Urkunde etwas zum Widerruf drin?
Grundsätzlich langt der schriftliche Widerruf. Die Vollmachtgeberin kann aber auch zu den Bevollmächtigten gehen und die Aushändigung der Ausfertigung der Urkunde verlangen. Ohne die Ausfertigung können die Bevollmächtigten ja nicht handeln.
Dem Vorsorgeregister reicht ein Schreiben der Vollmachtgeberin, dass die Urkunde widerrufen wurde.

Re: Widerruf einer notariellen Vorsorgevollmacht

Verfasst: 06.07.2016, 09:56
von noto-fee
Hallo,

die Mandantin hatte leider keine Abschrift der Urkunde mit. Habe diese aber angefordert.
Werde dann nachschauen, ob etwas in der Urkunde bezüglich der Form des Widerrufs drinsteht.

Vielen Dank schonmal für Deine Antwort :)