Widerruf einer notariellen Vorsorgevollmacht
Verfasst: 06.07.2016, 09:24
Hallo zusammen,
unsere Mandantin möchte ihre notariell beurkundete Vorsorgevollmacht nebst Betreuungs- und Patientenverfügung widerrufen. Die Vorsorgevollmacht wurde nicht von uns beurkundet, sondern von einem anderen Notar.
Meine Frage jetzt, reicht ein schriftlicher Widerruf, der an die Bevollmächtigten zugestellt wird mit der Bitte um Herausgabe der Ausfertigung und Registrierung des Widerrufs im ZVR oder muss der Widerruf notariell beurkundet werden?
In der mir vorliegenden Literatur steht nur, dass eine Patientenverfügung formlos widerrufen werden kann. Gilt das auch für die Vorsorgevollmacht?
Liebe Grüße,
noto-fee
unsere Mandantin möchte ihre notariell beurkundete Vorsorgevollmacht nebst Betreuungs- und Patientenverfügung widerrufen. Die Vorsorgevollmacht wurde nicht von uns beurkundet, sondern von einem anderen Notar.
Meine Frage jetzt, reicht ein schriftlicher Widerruf, der an die Bevollmächtigten zugestellt wird mit der Bitte um Herausgabe der Ausfertigung und Registrierung des Widerrufs im ZVR oder muss der Widerruf notariell beurkundet werden?
In der mir vorliegenden Literatur steht nur, dass eine Patientenverfügung formlos widerrufen werden kann. Gilt das auch für die Vorsorgevollmacht?
Liebe Grüße,
noto-fee