Vollmacht für Person im Abhängigkeitsverhältnis

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Stromberg
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#1

22.03.2016, 09:53

Guten Morgen,


hat vielleicht einer von Euch schon einen ähnlichen Fall gehabt:


Eine ältere Dame möchte eine Frau als Bevollmächtigte einsetzen zusammen mit deren Ehemann. Mein Problem ist, dass diese Frau die ältere Dame aufgrund eines Pflegedienstes jeden Tag besucht und versorgt (Medikamente, waschen etc.). Ich meine irgendwann irgendwo gelesen zu haben, dass das so eine Sache ist mit einer Person aus einem Pflegedienst. Letztendlich kann mir das egal sein, wen die Dame einsetzt, aber ein kleines "Geschmäckle" tut sich da bei mir auf ......


Danke für eine (Entschuldigung) schnelle Antwort
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Whoville
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#2

22.03.2016, 10:18

Guten Morgen,

man liest es ja irgendwie ständig, dass "diese" Bevollmächtigten (ohne hierbei alle über einen Kamm scheren zu wollen), die Vollmacht ausnutzen und die Konten leerräumen.
Ich würde die Vollmacht vorbereiten, der Notar soll sie über die möglichen Konsequenzen belehren - am besten schriftlich, falls die Erben mal ankommen - und wenn die Dame es dann immer noch will, muss er wohl beurkunden. Und es sollte vielleicht mal nachgefragt werden, ob die Vollmachtgeberin den Ehemann der Pflegerin überhaupt kennt. Aber eine gute Idee ist das wahrlich nicht...
Stromberg
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#3

22.03.2016, 10:43

das wird der Notar tun, primär, ob sie geschäftsfähig ist.

Den Ehemann kennt sie, der fährt sie immer zur Bank, Arzt usw.

Ich habe mich am Telefon mit ihm unterhalten. Mein Eindruck war, dass er bemüht ist um die alte Dame. Aber die alte Dame ist sehr vermögend, womit wir wieder beim Thema sind. Sie hat keine Kinder.

Ich denke, eine umfangreiche Beratung und der Eindruck, den der Notar haben wird von der Vollmachtgeberin sollte den Ausschlag geben. Ich hatte sonst schon daran gedacht, ob vielleicht die Dame vom Pflegedienst in ihrem Arbeitsvertrag eine Klausel hat, worin ihr so etwas o.ä. untersagt wird. Aber ich glaube, das führt zu weit.

Der Mann war mit der alten Dame bei der Bank und er meint, da hat man ihn schon so merkwürdig behandelt. Aber ist klar, die Bank hat auch in gewisser Weise eine Fürsorgepflicht und wenn die Angestellten etwas vermuten ......

Aber letztendlich, wenn die Frau geschäftsfühig ist, kann sie machen was sie will.

Danke Whoville
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#4

22.03.2016, 11:31

Da stimme ich dir voll zu.
Den Arbeitsvertrag zu überprüfen, führt wohl auch wirklich zu weit. Wenn dein Chef ordentlich berät ist ja alles gut und wenn die Dame geschäftsfähig ist, muss man ihr ihren Willen auch lassen.

Und hoffentlich meinen die beiden es gut mit ihr - davon gibt´s ja auch genug. :-)
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