Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung als UB?

Alles rund um Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten
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Edda-Max
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#1

09.03.2016, 19:52

Hallo,

ich habe mit meiner Kollegin eine Diskussion angefangen, dass bei einer Vorsorge- und Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung die Möglichkeit einer Unterschriftenbeglaubigung ohne Entwurf besteht. Also dass der Mandant diese selber vorbereitet und der Notar nur die Unterschrift beglaubigt. :kopfkratz

Was haltet Ihr davon? Muss der Notar diese dann auch in das ZVR eintragen oder muss es der Mandant selber machen?
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Soenny
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#2

09.03.2016, 19:53

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#3

09.03.2016, 19:56

erledigt
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Whoville
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#4

10.03.2016, 08:03

Guten Morgen,

ich halte das für keine gute Idee, zumal diese Urkunden im Zweifel von den Ärzten nicht anerkannt werden müssen. Wenn die Formulare aus dem Internet geladen werden, bei denen man ja an vielen Stellen nur ein Kreuz setzen muss, besteht die Gefahr, dass die Mandanten im Nachhinein noch irgendwas ändern, durchstreichen, ergänzen. Und wenn z. B. ein Kind des Vollmachtgebers behauptet, der Bevollmächtigte hat noch im Nachhinein an der Vollmacht etwas geändert, gibt's ein ganz großes Problem. Eine U-Begl. bringt meiner Meinung nach nicht viel. Dann würde ich die Leute noch eher zu ihrem Hausarzt schicken, dass er das mit ihnen ausfüllt und auch gegenzeichnet.
Durch die Belehrungen und das Vorlesen des Notars bei der Beurkundung ist davon auszugehen, dass die Vollmachtgeber wirklich wussten, was sie da unterschreiben.
Ob ihr die Daten dann im ZVR hinterlegt, ist eure Entscheidung. Da es ja nur eine U-Begl ist, würde ich diese Daten dann allerdings als "privater Nutzer" eingeben.
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#5

10.03.2016, 14:05

Ok, das sehe ich ein.

Wir gehen mal von dem Fall aus, dass es ein Entwurf des Mandanten ist, in dem keine Kreuze gemacht werden. Er hat es selber am PC geschrieben und möchte nun seine Unterschrift beglaubigt bekommen. Das müsste doch eine wirksame Vollmacht und Patientenverfügung sein, oder?
Wenn wir nun weiterdenken: Wie würden im Fall einer Unterschriftsbeglaubigung die Kostennote aussehen? Fällt eine Festgebühr nach KV Nr. 25101 in Höhe von 20,00 € an oder eine Höchstgebühr nach KV Nr. 25100 (z. B. GW: 200.000€) in Höhe von 70,00€? Und wie würde es mit der Dokumentenpauschale aussehen?
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#6

10.03.2016, 15:27

Ich habe nicht gesagt, dass die "ankreuz-Version" unwirksam ist. ;-) Habt ihr einen Mandanten, der das möchte oder wollt ihr das eurem Mandanten anbieten, damit dieser Gebühren sparen kann?
Ich würde sagen, dass KV Nr. 25000 abzurechnen wäre. Und ihr braucht dann ja höchstens ne Kopie für die Akte. Möchte der Mandant noch ne beglaubigte Abschrift, fällt die 25102 an.
Edda-Max
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#7

10.03.2016, 20:18

Danke für deine Meinung.

Anbieten wollten wir das jetzt nicht direkt. Ich habe Anfang dieser Woche eine beurkundete Vollmacht zwischen den Fingern gehabt und da kann mir einfach die Idee, die dann in einer Diskussion zwischen meiner Kollegin und mir endete. Wir sind jedoch auf keinen Endpunkt gekommen. Meine Gedanken gingen jedoch weiter und ich fragte mich, wie man das ganze dann abrechnet.
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#8

11.03.2016, 08:07

Ach so... Es ging dir also mehr um die Rechnung, als um die Sache an sich. :-)
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