Hallo!
In meinem jetzigen Büro werden die Ausfertigungen von Vollmacht gem. § 51 BeurkG dem Vollmachtgeber erteilt.
Das stößt immer wieder zu Beanstandungen der "Parteien", die nicht verstehen, warum ihnen und nicht dem Bevollmächtigten die Ausf. erteilt wurde.
Selbst andere Notare beanstanden dies.
Ich habe einen Gesprächsvermerk einer Kollegen mit einer Notarrevisorin, allerdings von 2009, danach muss tatsächlich dem Vollmachtgeber die Ausf. erteilt werden, man könne aber auch schreiben
... wird Hans M. (Vollmachtgeber) für Dieter K. (Bevollmächtigter) ....
Wie händelt ihr das und wieso?
Ausfertigung einer Vollmacht
- Pepples
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Hallo Themenstarter/in
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Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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Wir schreiben in die Vollmacht herein, dass dem Bevollmächtigten eine Ausfertigung der Vollmacht erteilt werden soll. Diese Ausfertigung wird dann dem Bevollmächtigten erteilt.
- Whoville
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Wir schreiben in die Vollmacht rein, dass dem Bevollmächtigten eine Ausfertigung erteilt wird, diese aber zunächst dem Vollmachtgeber ausgehändigt wird.
Ist damit der Ausfertigungsvermerk gemeint?Juty hat geschrieben:Hallo!
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Warum ist dieses Unterforum im Notariat und das Unterforum Erbrecht, jeweils Not., eigentlich nicht für jedermann, also für diejenigen, die hier nicht angemeldet sind, zu lesen?
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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so handhaben wir es auchWhoville hat geschrieben:Wir schreiben in die Vollmacht rein, dass dem Bevollmächtigten eine Ausfertigung erteilt wird, diese aber zunächst dem Vollmachtgeber ausgehändigt wird.
Gruß Anja
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Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
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Sollte wieder gehen, falls nicht, bitte noch mal melden.Jupp03/11 hat geschrieben:Warum ist dieses Unterforum im Notariat und das Unterforum Erbrecht, jeweils Not., eigentlich nicht für jedermann, also für diejenigen, die hier nicht angemeldet sind, zu lesen?
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