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Ausfertigung einer Vollmacht

Verfasst: 13.08.2015, 11:53
von Juty
Hallo!

In meinem jetzigen Büro werden die Ausfertigungen von Vollmacht gem. § 51 BeurkG dem Vollmachtgeber erteilt.
Das stößt immer wieder zu Beanstandungen der "Parteien", die nicht verstehen, warum ihnen und nicht dem Bevollmächtigten die Ausf. erteilt wurde.
Selbst andere Notare beanstanden dies.

Ich habe einen Gesprächsvermerk einer Kollegen mit einer Notarrevisorin, allerdings von 2009, danach muss tatsächlich dem Vollmachtgeber die Ausf. erteilt werden, man könne aber auch schreiben

... wird Hans M. (Vollmachtgeber) für Dieter K. (Bevollmächtigter) ....

Wie händelt ihr das und wieso?

:thx

Re: Ausfertigung einer Vollmacht

Verfasst: 13.08.2015, 11:55
von Pepples
Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.

Re: Ausfertigung einer Vollmacht

Verfasst: 13.08.2015, 12:08
von Juty
... erledigt... hatte es aber früher auch im Profil bereits eingetragen!

Re: Ausfertigung einer Vollmacht

Verfasst: 13.08.2015, 13:03
von Notariatsoldie
Wir schreiben in die Vollmacht herein, dass dem Bevollmächtigten eine Ausfertigung der Vollmacht erteilt werden soll. Diese Ausfertigung wird dann dem Bevollmächtigten erteilt.

Re: Ausfertigung einer Vollmacht

Verfasst: 13.08.2015, 14:20
von Whoville
Wir schreiben in die Vollmacht rein, dass dem Bevollmächtigten eine Ausfertigung erteilt wird, diese aber zunächst dem Vollmachtgeber ausgehändigt wird.

Re: Ausfertigung einer Vollmacht

Verfasst: 13.08.2015, 19:19
von Jupp03/11
Juty hat geschrieben:Hallo!

In meinem jetzigen Büro werden die Ausfertigungen von Vollmacht gem. § 51 BeurkG dem Vollmachtgeber erteilt.
Das stößt immer wieder zu Beanstandungen der "Parteien", die nicht verstehen, warum ihnen und nicht dem Bevollmächtigten die Ausf. erteilt wurde.
Selbst andere Notare beanstanden dies.

Ich habe einen Gesprächsvermerk einer Kollegen mit einer Notarrevisorin, allerdings von 2009, danach muss tatsächlich dem Vollmachtgeber die Ausf. erteilt werden, man könne aber auch schreiben

... wird Hans M. (Vollmachtgeber) für Dieter K. (Bevollmächtigter) ....

Wie händelt ihr das und wieso?

:thx
Ist damit der Ausfertigungsvermerk gemeint?

Re: Ausfertigung einer Vollmacht

Verfasst: 13.08.2015, 20:58
von Jupp03/11
Warum ist dieses Unterforum im Notariat und das Unterforum Erbrecht, jeweils Not., eigentlich nicht für jedermann, also für diejenigen, die hier nicht angemeldet sind, zu lesen?

Re: Ausfertigung einer Vollmacht

Verfasst: 14.08.2015, 06:39
von Soenny
:ka gucke ich mir die Tage an, wenn ich Zeit kriege :notier

Re: Ausfertigung einer Vollmacht

Verfasst: 14.08.2015, 22:12
von AnjaZ
Whoville hat geschrieben:Wir schreiben in die Vollmacht rein, dass dem Bevollmächtigten eine Ausfertigung erteilt wird, diese aber zunächst dem Vollmachtgeber ausgehändigt wird.
so handhaben wir es auch

Re: Ausfertigung einer Vollmacht

Verfasst: 16.08.2015, 19:58
von Soenny
Jupp03/11 hat geschrieben:Warum ist dieses Unterforum im Notariat und das Unterforum Erbrecht, jeweils Not., eigentlich nicht für jedermann, also für diejenigen, die hier nicht angemeldet sind, zu lesen?
Sollte wieder gehen, falls nicht, bitte noch mal melden.