wir haben vor zwei Jahren für eine Mandantin eine Vorsorge- und Patientenverfügung protokolliert mit einem Haupt- und einem Ersatzbevollmächtigten.
Nun wendet sie sich mit der Bitte an uns
1. Nachnamen und Anschrift des Ersatzbevollmächtigten anzupassen und
2. eine weitere (zweite) Ersatzbevollmächtigte in einer Nachtragsurkunde zu bestimmen.
Es soll keine vollständig neue Vorsorge- und Patientenverfügung protokolliert werden. Wir haben eine Ergänzungsurkunde vorbereitet und vom Zentralen Vorsorgeregister ein Formular "Änderung der Kontaktdaten".
Uneinig sind wir uns hinsichtlich des Gegenstandswertes:
5.000,00 Regelwert, da es sich ja lediglich um eine Ergänzung handelt
oder
erheblich höheres hälftiges Vermögen plus 5.000,00 für BV/PV?
Welche Meinung vertretet ihr.
Beste Grüße und

Ninine