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Nachträgliche Erteilung einer Ausfertigung

Verfasst: 08.04.2015, 08:42
von BEJ2011
Hallo,

ich möchte gerne wissen, ob die nachträgliche Erteilung einer Ausfertigung einer Vorsorgevollmacht in Rechnung gestellt werden kann/muss.

In der Urschrift steht, dass dem Ersatzbevollmächtigten "auf Verlangen" eine Ausfertigung erteilt werden kann.

Ist die Angelegenheit mit der nach Beurkundung gestellten Rechnung abgegolten? Ist erneut abzurechnen? :nachdenk

Ich danke im Voraus. :thx

Re: Nachträgliche Erteilung einer Ausfertigung

Verfasst: 08.04.2015, 08:49
von Jupp03/11
Kopier- und ggf. Portokosten, mehr nicht.

Re: Nachträgliche Erteilung einer Ausfertigung

Verfasst: 21.04.2015, 12:46
von BEJ2011
Vielen Dank