Nachträgliche Erteilung einer Ausfertigung
Verfasst: 08.04.2015, 08:42
Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob die nachträgliche Erteilung einer Ausfertigung einer Vorsorgevollmacht in Rechnung gestellt werden kann/muss.
In der Urschrift steht, dass dem Ersatzbevollmächtigten "auf Verlangen" eine Ausfertigung erteilt werden kann.
Ist die Angelegenheit mit der nach Beurkundung gestellten Rechnung abgegolten? Ist erneut abzurechnen?
Ich danke im Voraus.
ich möchte gerne wissen, ob die nachträgliche Erteilung einer Ausfertigung einer Vorsorgevollmacht in Rechnung gestellt werden kann/muss.
In der Urschrift steht, dass dem Ersatzbevollmächtigten "auf Verlangen" eine Ausfertigung erteilt werden kann.
Ist die Angelegenheit mit der nach Beurkundung gestellten Rechnung abgegolten? Ist erneut abzurechnen?
Ich danke im Voraus.