Nachträgliche Erteilung einer Ausfertigung

Alles rund um Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten
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BEJ2011
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#1

08.04.2015, 08:42

Hallo,

ich möchte gerne wissen, ob die nachträgliche Erteilung einer Ausfertigung einer Vorsorgevollmacht in Rechnung gestellt werden kann/muss.

In der Urschrift steht, dass dem Ersatzbevollmächtigten "auf Verlangen" eine Ausfertigung erteilt werden kann.

Ist die Angelegenheit mit der nach Beurkundung gestellten Rechnung abgegolten? Ist erneut abzurechnen? :nachdenk

Ich danke im Voraus. :thx
Jupp03/11

#2

08.04.2015, 08:49

Kopier- und ggf. Portokosten, mehr nicht.
BEJ2011
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#3

21.04.2015, 12:46

Vielen Dank
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