Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

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Stromberg
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#1

19.03.2014, 12:55

Hallo, liebe Helfer,

eine allgemeine Frage zu einer Vorsorgevollmacht:

Ein Ehepaar hat eine Vorsorgevollmacht errichtet und einem Neffen Vollmacht erteilt, und zwar über den Tod hinaus. Nun ist das Ehepaar kurz hintereinander gestorben und der Neffe will aufgrund der ihm - über den Tod hinaus - erteilten Vollmacht das Haus verkaufen. Ist Verkauf von Eigentum mit "über den Tod hinaus" auch erfasst?
Er will den Kaufpreis nach Verkauf auf die in einem Testament eingesetzten Erben aufteilen.... sagt er ...... Das geht uns aber wohl nichts mehr an.
Oder müssen die im Testament eingesetzten Erben evtl. dem Verkauf zustimmen? Wir sind der Meinung, ein Verkauf ist mit der Vollmacht nicht erfasst...


Danke für eine Antwort
nico86
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#2

19.03.2014, 14:40

Siehe folgendes Urteil, vielleicht hilft dir das weiter:

Bei der Abwicklung des Nachlasses erübrigt sich ein Erbnachweis, wenn eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt wurde. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Aktenzeichen: 20 W 168/11).

Wer normalerweise, also ohne die sogenannte transmortale Vollmacht, über den Nachlass verfügen will, könne das nur mit einem Erbnachweis. Das besagt das Urteil, auf das die Notarkammern der neuen Bundesländer hinweisen. Das gelte auch dann, wenn die Beerdigung mit dem Geld des Verstorbenen bezahlt werden soll. Die transmortale Vollmacht beschleunige und vereinfache die Nachlassabwicklung.

Das Gericht gab mit dem Urteil einem Mann Recht, der eine transmortale Vollmacht hatte und nach dem Tod seiner Vollmachtgeberin ihr Haus an ihre Erben übertragen wollte. Der vom Grundbuchamt verlangte Erbnachweis war nach Ansicht der Frankfurter Richter nicht notwendig.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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