Ergänzung zur Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung möglich?

Alles rund um Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten
cocos94
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#1

29.10.2013, 10:58

Hallo in die Runde,

ein Mandant möchte seine bestehende und durch uns bereits vor längerer Zeit beurkundete Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung durch einen weiteren Bevollmächtigten ergänzen.

Chef meint, dass es gebührenrechtlich egal ist, ob Ergänzung oder neue Beurkundung, also soll ich eine neue Urkunde vorbereiten und die alte Urkunde in einer Vorbemerkung aufheben/widerrufen/wie auch immer. Und meine Kollegin meint, im online-Vorsorgeregister gäbe es auch gar keine Möglichkeit, die Änderungsurkunde einzugeben bzw. in diesem Fall nachträglich den weiteren Bevollmächtigten.

Seht ihr das insgesamt auch so?

Hätte einfach nur mal gerne eure Meinung dazu gehört. Ich weiß nicht, ob wir es uns ggf. zu einfach machen.
Jupp03/11

#2

29.10.2013, 11:46

Schließe mich der Meinung deines Chefs an, insbesondere auch aufgrund der Neuerungen in den §§ 1904, 1906 BGB. Siehe hierzu auch DNotI-Report 4/2013, Seite 35.
cocos94
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#3

29.10.2013, 12:08

Danke für den Hinweis, dann bin ich überzeugt :thx
sippi72

#4

25.02.2014, 12:45

Hallo, haben ähnlichen Fall hier, nur, dass hier in unserer Vorsorgevollmacht die Organspendeverfügung mit aufgenommen wurde - also der Entnahme von Organen zugestimmt wurde - und diese jetzt nicht mehr zum tragen kommen soll.

Muss ich dann, wie vor gesagt, die gesamte Vollmacht neu aufsetzen und die alte widerrufen?

Find ich ganz schön heftig, weil ja nur diese Verfügung jetzt entfallen soll.
sippi72

#5

27.02.2014, 09:11

Hallo noch einmal eine Frage/Anmerkung.

Meine Kollegin meinte hinsichtlich der Organspendeverfügung, ob man nicht eine Urkunde aufsetzen könnte, in der man der Entnahme von Organen nicht zustimmt, anschließend die Unterschriftsbeglaubigung und dann eine einfache Kopie der alten Vollmacht beifügt.

Was haltet Ihr davon?

Bitte eine Antwort......... DANKE
Steffi
Jupp03/11

#6

27.02.2014, 09:40

Wie viel Bevollmächtigte gibt es?
sippi72

#7

27.02.2014, 10:28

Hallo Jupp,
Eheleute bevollmächtigten sich gegenseitig und ersatzweise für Mann dessen zwei Kinder und ersatzweise für die Frau deren zwei Kinder.
Bevollmächtigung gilt für die allgemeine Vollmacht und für die Betreuungsverfügung.
Jupp03/11

#8

27.02.2014, 10:36

Dann würde ich beurkunden und jedem Bevollmächtigten eine Ausfertigung erteilen. Bei einer U-Begl. wäre ja das Original vorzulegen; dieses hätte aber dann nur ein Bevollmächtigter.
Im übrigen stellt sich die Frage, ob dieses überhaupt geändert werden muss, da die Bevollmächtigten wohl kaum entgegen dem Willen des Vollmachtgebers Bestimmungen, hier Entnahme von Organen, treffen werden.
Stromberg
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#10

22.02.2016, 10:58

Guten Morgen,

ich habe auch noch mal eine Frage :

Eheleute haben sich wechselseitig eingesetzt und zusätzlich 2 Personen. Die Urkunde wurde registriert. Die eine Person soll jetzt wieder raus.
Ich kann die Änderung ja als "Widerruf/Änderung" bei der Anmeldung zum Vorsorgeregister vornehmen, ohne dass eine neue Urkunde aufgesetzt werden muss.

Was würdet Ihr nehmen als Wert für die erneute Anmeldung beim Vorsorgeregister? Bekomme ich überhaupt etwas dafür?
und wenn ja, welche Gebühr ? Im Streifzug finde ich was für Änderungen generell, aber nicht für Vorsorgevollmachten....

Danke für eine Antwort.
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