Ergänzung zur Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung möglich?

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Notariatsoldie
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#11

22.02.2016, 21:15

Die Vollmacht muss gegenüber der Person, die "jetzt raus soll" förmlich widerrufen werden. Die Vollmachtgeber sollten sich evtl. erteilte Ausfertigungen von diesem Bevollmächtigten zurückgeben lassen. Ferner sollte der Vollmachtgeber den Notar von dem Widerruf informieren und ihn anweisen, diesem Bevollmächtigten keine weiteren Ausfertigungen zu erteilen.
In einem solchen Fall genügt dann die Anmeldung des Widerrufs im Vorsorgeregister.
Wenn Ihr die alte Vollmacht beurkundet habt, gibt es für die Meldung des Widerrufs keine gesonderten Gebühren.

Sofern einer der weiterhin Bevollmächtigten jedoch nur eine Gesamtvollmacht mit der Person hatte, die nun nicht mehr bevollmächtigt sein soll, halte ich eine neue Vollmacht für sinnvoll.
Stromberg
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#12

23.02.2016, 07:57

Vielen Dank. Der Hinweis mit den nicht anfallenden Kosten hinsichtlich des Widerrufs gegenüber dem Vorsorgeregister war sehr hilfreich. Die Rechnung war schon fertig.......

In diesem Fall war die Ausfertigung des jetzt entfernten Bevollmächtigten noch nicht ausgegeben. Also etwas unkomplizierter als erwartet.

Gruß
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