Hallo zusammen,
ich wollte mal fragen, wie ihr das macht, wenn sich später Änderungen in der Vorsorgevollmacht und in der Patientenverfügung hinsichtlich des Bevollmächtigten ergeben?
Vorsorgevollmacht wurde bei uns seinerzeit beurkundet / Patientenverfügung wurde von uns seinerzeit entworfen und die Unterschrift wurde beglaubigt.
In der Pat.Verfügung wurde auch der Bevollmächtigte aus der Vorsorgevollmacht erwähnt (insofern, als dass er den Wünschen aus der Patientenverfügung Geltung verschaffen soll im Bedarfsfall).
Nun entfällt der ursprüngliche Bevollmächtigte, eine andere Person soll benannt werden. Die Patientenverfügung wurde damals dem Vorsorgeregister noch nicht gemeldet, weil das noch nicht üblich war. Nur die Vorsorgevollmacht wurde gemeldet.
Macht man dann einen Nachtrag zu beiden Urkunden und meldet das dem Vorsorgeregister - muss ich dann die alte Pat.Verfügung nachträglich noch dem Vorsorgeregister melden?
Oder muss man irgendwie im Vorsorgeregister alles löschen und macht alles neu?
Immerhin sind die Ausfertigungen nicht beim Bevollmächtigten sondern beim Vollmachtgeber.
Danke im Voraus für etwaige Rückmeldungen
ÄnderungBevollmächtigte
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Feldhamster
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Wir machen das immer so:
Alte Vollmacht widerrufen und neue Vollmacht erstellen, kann alles in einer Urkunde erfolgen. Gleiches für die Patientenverfügung.
Bei der Neuerstellung passen wir den Text dann an die aktuelle Rechtslage an.
Der Widerruf sollte im ZVR registriert werden, siehe https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtun ... rufen.html
Neue Vollmacht und Patientenverfügung dann wie üblich registrieren.
Alte Vollmacht widerrufen und neue Vollmacht erstellen, kann alles in einer Urkunde erfolgen. Gleiches für die Patientenverfügung.
Bei der Neuerstellung passen wir den Text dann an die aktuelle Rechtslage an.
Der Widerruf sollte im ZVR registriert werden, siehe https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtun ... rufen.html
Neue Vollmacht und Patientenverfügung dann wie üblich registrieren.


