Alles rund um Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten
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reno-sarah
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#1
27.11.2024, 11:39
Hallo,
mich erreichte heute ein Anruf einer Mandantin, die vor ein paar Jahren eine Vorsorgevollmacht errichtet hat. Als Bevollmächtigte wurden seinerzeit der Ehemann und die Tochter benannt. Nun hat die Tochter allerdings eine Namensänderung und eine Änderung des Geschlechtseintrages vorgenommen, sodass es quasi nun ein Sohn ist

Ist etwas doof formuliert, ich weiß
Nun stellt sich die Frage, ob und wie man das Problem beseitigt? Muss eine neue Vorsorgevollmacht erstellt werden? oder kann man das irgendwie ändern? DIesesn Fall hatte ich bislang noch nie..
Lieben Gruß
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Feldhamster
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#2
27.11.2024, 18:45
Damit es im Außenverhältnis deutlich wird wäre mE eine kurze Urkunde sinnvoll, die wiedergibt, dass x jetzt y ist und auch eine Änderung in der Registrierung beim ZVR vorgenommen werden soll. Falls die Ausfertigung der Vollmacht noch beim Vollmachtgeber sind würde ich mir die aushändigen lassen und mit einer Ausfertigung der neuen Urkunde verbinden.
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Maximus
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#3
28.11.2024, 07:06
Eigentlich reicht es, die Vollmacht zusammen mit der Urkunde vom Standesamt vorzulegen.
Besser wäre aber ne neue Vollmacht, braucht ja nicht jeder wissen...