Eintragungsbestätigung ins UVZ

Alles rund um Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten
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tako
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#1

27.03.2024, 09:34

Hallo,
wir sind uns nicht ganz einig, vielleicht kann jemand behilflich sein. Bei einem Testament muss ja die Eintragungsbestätigung im ZTR als sonstiges Dokument ins UVZ geladen werden. Wie sieht es mit der Registrierungsbestätigung im ZVR aus? Muss diese auch hochgeladen werden und wenn ja, wo ist das geregelt?
Danke für die Hilfe. :wink2
Feldhamster
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#2

27.03.2024, 21:18

Wenn ich mich richtig erinnere, besteht dazu keine Verpflichtung. Wir machen es allerdings, damit man auch nach Vernichten der Handakte noch die Unterlagen hat. Bei der Geschäftsprüfung im letzten Jahr fand der Prüfer das gut.
Notariatsmann
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#3

27.03.2024, 21:24

Es gibt auch keine Pflicht und freiwillig würde ich es nicht unbedngt machen, weil sich kaum Mehrwert für den Mehraufwand ergibt. Denn wer etwas aus dem ZVR wissen will, findet es sicher auch über die Namenssuche.
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