Könnt Ihr mir mal Tipps geben bitte, warum eine rechtliche Betreuung gegenüber einer Vorsorgevollmacht von Vorteil ist.
Ein relevanter Grund scheint zu sein, dass die Vorsorgevollmacht von Banken mitunter nicht anerkannt wird.
Vorsorgevollmacht vs Rechtliche Betreuung
Ok, das stimmt sicherlich.
Ich frage unter dem betreuungsrechtlichen Aspekt. Eine hiesige Richterin geht vermehrt dazu über, Antragsteller/innen dazu zu drängen, Vorsorgevollmachten (nicht noteriell) auszustellen, um ein Betreuungsverfahren "zu verhindern"; auch ehrenamtliche, wo sowieso keine/kaum eine Vergütung anfällt, die aus der Staatskasse zu zahlen wäre.
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Banken akzeptieren grds. keine selbstgeschriebenen Vollmachten. Gerichte haben keine Zeit/Lust was auch immer die Person zu begutachten etc. Das dauert hier bei uns Ewigkeiten bis der soziale Dienst die besucht. Außerdem gilt ja immer freier Wille. Wenn der Betreute widerspricht war alles umsonst. Das wr/sie sich dann möglicherweise verschuldet etc ist dann sein Problem
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Eine rechtliche Betreuung ist eigentlich für alle nur nachteilig...
Das Gericht hat viel Arbeit, der Betreuer muss Rechnungslegungen machen, braucht evtl. gerichtliche Genehmigungen, alles dauert und es kostet Geld (ja, auch wenn es aus der Staatskasse kommt, ist es Geld).
Eine privatschriftliche Vollmacht wird natürlich nicht überall akzeptiert, aber zumindest kostet die nichts, ist schnell erteilt und deckt vieles ab, sodass im schlimmsten Fall keine umfassende Betreuung, sondern nur für einen begrenzten Bereich, eingerichtet werden muss.
Das Gericht hat viel Arbeit, der Betreuer muss Rechnungslegungen machen, braucht evtl. gerichtliche Genehmigungen, alles dauert und es kostet Geld (ja, auch wenn es aus der Staatskasse kommt, ist es Geld).
Eine privatschriftliche Vollmacht wird natürlich nicht überall akzeptiert, aber zumindest kostet die nichts, ist schnell erteilt und deckt vieles ab, sodass im schlimmsten Fall keine umfassende Betreuung, sondern nur für einen begrenzten Bereich, eingerichtet werden muss.
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als privater Betreuer kannst du auf Geld verzichten. Geht dann nur um Gerichtskosten. Und Betreuung wird auch grds. für einzelne Bereiche angeordnet
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Anscheinend habe ich mich missverständlich ausgedrückt: Natürlich werden Betreuungen grundsätzlich für einzelne Bereiche (auch ohne Vorliegen einer Vollmacht) angeordnet. Aber besteht für diesen Bereich eine Vollmacht, muss keine Betreuung eingerichtet werden.
Beispiel: grundsätzlich erforderliche Betreuung für Gesundheitssorge und Vermögenssorge. Für die Gesundheitssorge gibt es jedoch eine Vollmacht, dann muss das Gericht nur noch die Betreuung für die Vermögenssorge anordnen.
Je mehr durch Vollmacht geregelt ist, desto weniger Raum bleibt für eine rechtl. Betreuung. Ein privatschriftliche Vollmacht kann theoretisch alles außer Bank- und Grundstücksgeschäfte abdecken,...
Und naja.. "Nur" Gerichtkosten... Das ist trotzdem noch Geld mit echtem Wert...
Beispiel: grundsätzlich erforderliche Betreuung für Gesundheitssorge und Vermögenssorge. Für die Gesundheitssorge gibt es jedoch eine Vollmacht, dann muss das Gericht nur noch die Betreuung für die Vermögenssorge anordnen.
Je mehr durch Vollmacht geregelt ist, desto weniger Raum bleibt für eine rechtl. Betreuung. Ein privatschriftliche Vollmacht kann theoretisch alles außer Bank- und Grundstücksgeschäfte abdecken,...
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Nein, Banken akzeptieren grds. nur deren eigene Vordrucke. Die meisten gehen sonst einfach mit der fremden EC Karte hin und holen Geld, das ist nicht erlaubt. Bei der Vollmacht bleibt ja immer die Frage ob man dem/der auch vertraut dass er/sie alles rechtlich richtig regelt, kommt also auf die private Situation an, zB wenn die Kinder zu weit weg wohnen etc
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Trotzdem ist die Vollmacht gültig und die Bank schuldet Schadenersatz, wenn die sich dennoch querstellen.
Ich empfehle aber jedem eine notarielle Vorsorgevollmacht sowie eine Bankvollmacht zu erteilen, sofern es eine Vertrauensperson gibt.
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