Ersatzausfertigungen General-/Vorsorgevollmacht

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KiwiHH
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#1

21.06.2021, 16:11

Hallo ihr Lieben,

in unseren General-/Vorsorgevollmachten ist nicht geregelt, wie man verfährt, wenn Ausfertigungen verloren gehen.

Folgender Fall:
Die Vollmachtgeberin hat 2019 die Ausfertigungen der Bevollmächtigten erhalten. Dies ist in der Urkunde auch so vorgegeben, dann kann der Vollmachtgeber wann immer er möchte die Ausfertigungen an die Bevollmächtigten herausgeben.
Die Vollmachtgeberin erschien heute im Büro und teilte mit, dass sie die Ausfertigungen wohl weggeschmissen hat und den Bevollmächtigten nie ausgehändigt hat.

Meine Frage: Kann jederzeit einfach eine weitere Ausfertigung der Vollmacht erteilt werden? Ist das irgendwo im Gesetz geregelt? Ich habe dazu auf Anhieb nichts gefunden, aber möglicherweise weiß von Euch das jemand, vor allem, wo ich das nachlesen kann. Denn mein Chef hat mich nun gefragt, wie es sich verhält. Oder muss der Vollmachtgeber jetzt noch an Eides statt erklären, dass die Ausfertigungen abhanden gekommen sind?

Herzliche Grüße
Kiwi
Martin Filzek
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#2

21.06.2021, 17:24

Natürlich kann die Vollmachtgeberin nach § 51 BeurkG eine weitere Ausfertigung ohne weiteres verlangen, die Anzahl der Ausfertigungen ist nicht begrenzt (Preuß in BerkG/DONot-Kommentar 6. Aufl. 2013 § 51 BeurkG Rn. 4); anderes würde nur bei vollstreckbaren Ausfertigungen gelten.
Wenn dein Chef danach fragt, vermute ich mal, dass er das als Notar natürlich schon weiß und nur testen will. wie schau du bist.

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#3

21.06.2021, 21:48

Martin Filzek hat geschrieben:
21.06.2021, 17:24

Wenn dein Chef danach fragt, vermute ich mal, dass er das als Notar natürlich schon weiß und nur testen will. wie schau du bist.
:lolaway :lolaway
KiwiHH
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#4

22.06.2021, 08:53

Danke für Deine Antwort und zu letzterem: Ich kann dann nur hoffen, dass es so ist... ;)
Martin Filzek
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#5

22.06.2021, 17:59

Ja, danke für Dank, ich meinte natürlich schlau statt schau (Tippfehler).
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