Alles rund um Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten
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juliana1982
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#1
07.01.2015, 12:09
Hallo,
mir ist gerade etwas derart Dummes passiert.
Beim Kopieren der Vorsorgevollmachten habe ich leider die letzte Seite (Unterschrift des Vollmachtgebers und des Notars) zerrissen!
HILFE!
Die Einzelteile habe ich noch. Kann ich das einfach kleben?
Ich bin so ein Schussel!
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)
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JensW
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#3
07.01.2015, 13:33
Ich würde versuchen, die Seite zu kleben. Dann würde ich die Urschrift nochmal kopieren und eine Ausfertigung mit der Urschrift zusammen in die Urkundensammlung machen...
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juliana1982
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#4
07.01.2015, 13:34
Ein Einzelteil. Aber leider die letzte Seite mit den Unterschriften.
Die Ausfertigungen hatte ich vorher schon alle kopiert...
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juliana1982
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#5
07.01.2015, 13:34
@ Jens: So dachte ich mir das jetzt auch. Aber ist das auch rechtens???
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JensW
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#6
07.01.2015, 13:38
Warum sollte es das nicht sein?
![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)
Du hast die Originalunterschriften ja noch... Und die Ausfertigung würde ich deshalb machen, damit noch ggf. ein gutlesbares und kopierfähiges Exemplar da ist...
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Jupp03/11
#7
07.01.2015, 13:43
Meine Frage war eigentlich mehr aus Spaß gestellt.
Schau mal in § 46 BeurkG. Ein Kleben ist unzulässig.
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Piwi12
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#8
07.01.2015, 13:49
Oh mano man...
sowas ist mir auch mal passiert... allerdings mit etwas weniger wichtigem.
Habs geklebt... wie das mit einer Vollmacht ist weiß ich nicht. Könnte mir aber vorstellen, dass es dann vielleicht beim kleben unwirksam ist.
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JensW
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#9
07.01.2015, 14:15
Jupp03/11 hat geschrieben:Meine Frage war eigentlich mehr aus Spaß gestellt.
Schau mal in § 46 BeurkG. Ein Kleben ist unzulässig.
Wieder was gelernt
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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juliana1982
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#10
07.01.2015, 16:38
§ 46 BeurkG ist mir vorhin einfach nicht eingefallen!