Notarbescheinigung bei Gesellschafterliste nach Anteilsabtretung, wenn GmbH nur mit Musterprotokoll gegründet wurde

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MaVik
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#1

22.04.2024, 14:34

Guten Tag,

ich suche die Formulierung einer Notarbescheinigung nach § 40 II GmbH in diesem speziellen Fall:

Die GmbH wurde mit Musterprotokoll gegründet. Bekanntermaßen wird hierbei keine Gründungsgesellschafterliste eingereicht. Jetzt kam es zum ersten Mal nach der Gründung zu einer Anteilsabtretung. Wie formuliere ich nun die Notarbescheinigung nach § 40 II GmbHG? Die übliche Formulierung "(...) und dass die übrigen Angaben in der Liste mit dem Inhalt der zuletzt beim Handelsregister aufgenommenen Liste übereinstimmen" ist ja nicht richtig, da es keine zuletzt beim Handelsregister aufgenommene Liste gibt ?!?

Vielen Dank!

Eure MaVik :)
Resa
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#2

22.04.2024, 16:54

Hallo,

leider weiß ich es nicht. Ist nicht so, dass das Musterprotokoll zugleich als "Liste" gilt und man dementsprechend das doch so wie gehabt formulieren könnte?
Feldhamster
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#3

22.04.2024, 20:56

Stimmt, es kann die übliche Formulierung verwendet werden.
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