eGbR - Registeranm. inkl. Grundbuchberichtigungsvollmacht

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swaanma
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#1

27.02.2024, 12:26

Hallo :wink2 ,

wir haben bisher erst eine Anmeldung einer eGbR und haben uns dabei an ein uns in einem Seminar zur Verfügung gestelltes Muster gehalten.

Unsere Urkunde enthält :

I.
die Erklärung, das die Gesellschafter bestätigen, dass sie nach dem jetzigen Stand die einzigen Gesellschafter der "XY" GbR sind und diese als Eigentümerin im Grundbuch von ___ Blatt ___ eingetragenen Grundbesitzes ist.

II.
die Anmeldung zum Ges.register

III.
Grundbuchberichtigungsvollmacht für den Notar/Mitarbeiter

Nun sind wir uns nicht sicher, was und nach welchem Wert wir alles abrechnen dürfen. Punkt II ist klar. Aber was ist mit Punkt I und III?

Ich weiß, dass irgendetwas abgerechnet werden muss, finde aber nichts in den Kommentaren (Leipziger Kostenspiegel oder Korintenberg).

Könnte uns jemand weiterhelfen? Viele Grüße
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NoFaWi
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#2

04.03.2024, 14:13

schau mal hier: MittBayNot Heft 6/2023, 645 ff.
https://www.notare.bayern.de/fileadmin/ ... 6_2023.pdf
Resa
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#3

07.03.2024, 12:56

Hallo in die Runde,

ich schließe mich mal an:

Wir nehmen wahrscheinlich ab jetzt auch eine Vollmacht in die Gesellschaftsregisteranmeldung mit auf (lediglich) für die Grundbuchberichtigung (nicht für andere Registeranmeldungen).

Und frage mich, ob man das irgendwie abrechnen kann.
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