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Monierung HR bzgl. Gründungskosten "bis 2.500,00 €"

Verfasst: 08.02.2024, 11:26
von Pitt
Ich habe gerade die Info eines Hamburger Notariats bekommen, dass die Registergerichte die Passage zu den Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag monieren, wenn dort die Kosten nicht im Einzelnen dezidiert benannt sind, also Notarkosten bis zur Höhe von x €, Kosten des Registergerichts bis zur Höhe von x € usw., sondern z. B. "trägt die Gesellschaft bis zur Höhe von 2.500,00 € steht". Solche Pauschalbeträge dürften nicht mehr angegeben werden.
Hat jemand von Euch davon gehört? Wenn ja, wie regelt Ihr das?

Re: Monierung HR bzgl. Gründungskosten "bis 2.500,00 €"

Verfasst: 08.02.2024, 11:34
von Pitt
Das Ganze geht wohl u. a. zurück auf die Entscheidung des OLG Schleswig v. 21.02.2023 zum Az. 2 Wx 50/22

Re: Monierung HR bzgl. Gründungskosten "bis 2.500,00 €"

Verfasst: 08.02.2024, 13:49
von Resa
Hallo, wir schreiben jetzt in der Gründungsurkunde, in der Anmeldung und in der Satzung rein, wie sich die Gebühren verteilen auf Gerichtsgebühren, Notargebühren, Veröffentlichungskosten und Beratungshonorar (also z.B. Steuerberater des Beteiligten; diese Info muss der Gründer vorab uns mitteilen).

Re: Monierung HR bzgl. Gründungskosten "bis 2.500,00 €"

Verfasst: 08.02.2024, 14:05
von Pitt
@Resa: Danke für die Rückmeldung!
:notier

Re: Monierung HR bzgl. Gründungskosten "bis 2.500,00 €"

Verfasst: 08.02.2024, 20:54
von Feldhamster
Resa hat geschrieben:
08.02.2024, 13:49
Hallo, wir schreiben jetzt in der Gründungsurkunde, in der Anmeldung und in der Satzung rein, wie sich die Gebühren verteilen auf Gerichtsgebühren, Notargebühren, Veröffentlichungskosten und Beratungshonorar (also z.B. Steuerberater des Beteiligten; diese Info muss der Gründer vorab uns mitteilen).
Rechnet ihr wirklich im Vorfeld alle Kostenpositionen aus? Habt Erfahrungen damit, ob die Gründer Einwendungen erheben, wenn die Beträge hinterher anders lauten?

Re: Monierung HR bzgl. Gründungskosten "bis 2.500,00 €"

Verfasst: 09.02.2024, 16:37
von elena94
Na supi, ich habe gerade eine Neugründung (GmbH) zur Neueintragung versendet/angemeldet, natürlich mit dieser Passage noch drin. :lol:
Mal schauen, was "unser" Registergericht hier dazu sagt.

Hat jemand aktuell schon gegenteilige Erfahrungen gemacht (dass es nicht moniert wurde)?

Re: Monierung HR bzgl. Gründungskosten "bis 2.500,00 €"

Verfasst: 09.02.2024, 16:37
von elena94
Na supi, ich habe gerade eine Neugründung (GmbH) zur Neueintragung versendet/angemeldet, natürlich mit dieser Passage noch drin. :lol:
Mal schauen, was "unser" Registergericht hier dazu sagt.

Hat jemand aktuell schon gegenteilige Erfahrungen gemacht (dass es nicht moniert wurde)?

Re: Monierung HR bzgl. Gründungskosten "bis 2.500,00 €"

Verfasst: 09.02.2024, 17:28
von Feldhamster
Wir haben Gründungen bisher nur in NRW gehabt - alle ohne Monierung eingetragen :-)