Monierung HR bzgl. Gründungskosten "bis 2.500,00 €"

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Pitt
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#1

08.02.2024, 11:26

Ich habe gerade die Info eines Hamburger Notariats bekommen, dass die Registergerichte die Passage zu den Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag monieren, wenn dort die Kosten nicht im Einzelnen dezidiert benannt sind, also Notarkosten bis zur Höhe von x €, Kosten des Registergerichts bis zur Höhe von x € usw., sondern z. B. "trägt die Gesellschaft bis zur Höhe von 2.500,00 € steht". Solche Pauschalbeträge dürften nicht mehr angegeben werden.
Hat jemand von Euch davon gehört? Wenn ja, wie regelt Ihr das?
Pitt
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#2

08.02.2024, 11:34

Das Ganze geht wohl u. a. zurück auf die Entscheidung des OLG Schleswig v. 21.02.2023 zum Az. 2 Wx 50/22
Resa
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#3

08.02.2024, 13:49

Hallo, wir schreiben jetzt in der Gründungsurkunde, in der Anmeldung und in der Satzung rein, wie sich die Gebühren verteilen auf Gerichtsgebühren, Notargebühren, Veröffentlichungskosten und Beratungshonorar (also z.B. Steuerberater des Beteiligten; diese Info muss der Gründer vorab uns mitteilen).
Pitt
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#4

08.02.2024, 14:05

@Resa: Danke für die Rückmeldung!
:notier
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#5

08.02.2024, 20:54

Resa hat geschrieben:
08.02.2024, 13:49
Hallo, wir schreiben jetzt in der Gründungsurkunde, in der Anmeldung und in der Satzung rein, wie sich die Gebühren verteilen auf Gerichtsgebühren, Notargebühren, Veröffentlichungskosten und Beratungshonorar (also z.B. Steuerberater des Beteiligten; diese Info muss der Gründer vorab uns mitteilen).
Rechnet ihr wirklich im Vorfeld alle Kostenpositionen aus? Habt Erfahrungen damit, ob die Gründer Einwendungen erheben, wenn die Beträge hinterher anders lauten?
elena94
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#6

09.02.2024, 16:37

Na supi, ich habe gerade eine Neugründung (GmbH) zur Neueintragung versendet/angemeldet, natürlich mit dieser Passage noch drin. :lol:
Mal schauen, was "unser" Registergericht hier dazu sagt.

Hat jemand aktuell schon gegenteilige Erfahrungen gemacht (dass es nicht moniert wurde)?
Liebe Grüße :wink1
Eli
elena94
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#7

09.02.2024, 16:37

Na supi, ich habe gerade eine Neugründung (GmbH) zur Neueintragung versendet/angemeldet, natürlich mit dieser Passage noch drin. :lol:
Mal schauen, was "unser" Registergericht hier dazu sagt.

Hat jemand aktuell schon gegenteilige Erfahrungen gemacht (dass es nicht moniert wurde)?
Liebe Grüße :wink1
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#8

09.02.2024, 17:28

Wir haben Gründungen bisher nur in NRW gehabt - alle ohne Monierung eingetragen :-)
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