Eidesstattliche Versicherung GbR in Kaufverträgen

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BEJ2011
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#1

10.01.2024, 10:09

Guten Morgen,

ich habe vor einigen Monaten irgendwo mal gelesen, wenn eine nicht im HR eingetragene GbR z.B. in Kaufverträgen eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass sich der Gesellschafterbestand seit der Gründung nicht geändert hat, hierfür eine 1,0 Gebühr nach 21200 (§ 36 III; 5.000,00€) GNotKG anfällt.

Bestellt die GbR im Wege der Belastungsvollmacht eine Grundschuld, in der sie ebenfalls die eidesstattliche Versicherung abgibt, wird hierfür keine Gebühr in Ansatz gebracht, da die Grundschuld Teil eines anderen Verfahrens (hier: der Kaufvertrag) ist.

Leider habe ich mir die Fundstelle nicht notiert und jetzt kann ich es nirgends in unseren Büchern wiederfinden. Kann mir da vll. jemand aushelfen?
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