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Zusatz eGbR am Anfang des Namens

Verfasst: 05.01.2024, 12:14
von Resa
Hallöchen,

hatte schon jemand ebenfalls den Zusatz eGbR am Anfang der Firmierung, also eGbR blablablub
und ebenfalls dazu eine Zwischenverfügung bekommen?

Re: Zusatz eGbR am Anfang des Namens

Verfasst: 05.01.2024, 12:16
von Maximus
Üblich ist jedenfalls die XYZ GmbH oder auch die XYZ (e)GbR, warum sollte man davon abweichen?

Re: Zusatz eGbR am Anfang des Namens

Verfasst: 05.01.2024, 19:17
von paralegal6
Es ist ja ein Namenszusatz, und kein Vorname ;)

Re: Zusatz eGbR am Anfang des Namens

Verfasst: 08.01.2024, 11:29
von Resa
Die GbR hieß vorher auch: "Gesellschaft bürgerlichen Rechts blablablub", daher sollte auch eGbR vorangestellt werden

Re: Zusatz eGbR am Anfang des Namens

Verfasst: 12.01.2024, 16:49
von stefan2209
Manche Rechtspfleger halten sich da ganz eng an den Gesetzestext. So war es uns vor einigen Jahren nicht möglich eine gUG (haftungsbeschränkt) eintragen zu lassen, weil dieser Hinweis auf die juristische Form im Gesetzestext nicht auftaucht. Dass bei anderen HRs schon gUG (haftungsbeschränkt) eingetragen waren, half nicht weiter, sodass die Firma dann XYZ gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) genannt wurde.

Re: Zusatz eGbR am Anfang des Namens

Verfasst: 15.01.2024, 00:54
von Maximus
Das g von gUG, gGmbH, gAG u.s.w. ist auch nicht Bestandteil der Rechtsform, sondern nur eine Ergänzung der Rechtsform, das kapieren manche Rechtspfleger nicht.

Gab auch mal einen deppen, der hat gGmbH moniert, sollte dann gemeinnützige GmbH eintragen und hat gemeinnützige gGmbH eingetragen...

Re: Zusatz eGbR am Anfang des Namens

Verfasst: 15.01.2024, 11:39
von paralegal6
Geht ja nicht um das "e" sondern um die Bezeichnung am Anfang statt hinter dem Namen, so hab ich das gelesen

Re: Zusatz eGbR am Anfang des Namens

Verfasst: 15.01.2024, 12:26
von Resa
Wenn das Problem geklärt ist, werde ich die Lösung hier einstellen.

Erstmal vielen Dank an Alle.

Re: Zusatz eGbR am Anfang des Namens

Verfasst: 13.02.2024, 10:34
von Resa
Es ist jetzt doch so gelöst worden, dass der Zusatz eGbR am Ende steht (durch Nachtragsurkunde).