Zusatz eGbR am Anfang des Namens

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Resa
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#1

05.01.2024, 12:14

Hallöchen,

hatte schon jemand ebenfalls den Zusatz eGbR am Anfang der Firmierung, also eGbR blablablub
und ebenfalls dazu eine Zwischenverfügung bekommen?
Maximus
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#2

05.01.2024, 12:16

Üblich ist jedenfalls die XYZ GmbH oder auch die XYZ (e)GbR, warum sollte man davon abweichen?
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#3

05.01.2024, 19:17

Es ist ja ein Namenszusatz, und kein Vorname ;)
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Resa
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#4

08.01.2024, 11:29

Die GbR hieß vorher auch: "Gesellschaft bürgerlichen Rechts blablablub", daher sollte auch eGbR vorangestellt werden
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stefan2209
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#5

12.01.2024, 16:49

Manche Rechtspfleger halten sich da ganz eng an den Gesetzestext. So war es uns vor einigen Jahren nicht möglich eine gUG (haftungsbeschränkt) eintragen zu lassen, weil dieser Hinweis auf die juristische Form im Gesetzestext nicht auftaucht. Dass bei anderen HRs schon gUG (haftungsbeschränkt) eingetragen waren, half nicht weiter, sodass die Firma dann XYZ gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) genannt wurde.
:-) alles im (Siegel-)Lack
Maximus
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#6

15.01.2024, 00:54

Das g von gUG, gGmbH, gAG u.s.w. ist auch nicht Bestandteil der Rechtsform, sondern nur eine Ergänzung der Rechtsform, das kapieren manche Rechtspfleger nicht.

Gab auch mal einen deppen, der hat gGmbH moniert, sollte dann gemeinnützige GmbH eintragen und hat gemeinnützige gGmbH eingetragen...
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#7

15.01.2024, 11:39

Geht ja nicht um das "e" sondern um die Bezeichnung am Anfang statt hinter dem Namen, so hab ich das gelesen
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Resa
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#8

15.01.2024, 12:26

Wenn das Problem geklärt ist, werde ich die Lösung hier einstellen.

Erstmal vielen Dank an Alle.
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#9

13.02.2024, 10:34

Es ist jetzt doch so gelöst worden, dass der Zusatz eGbR am Ende steht (durch Nachtragsurkunde).
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