Hallöchen,
hatte schon jemand ebenfalls den Zusatz eGbR am Anfang der Firmierung, also eGbR blablablub
und ebenfalls dazu eine Zwischenverfügung bekommen?
Zusatz eGbR am Anfang des Namens
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3527
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Es ist ja ein Namenszusatz, und kein Vorname
- stefan2209
- Forenfachkraft
- Beiträge: 191
- Registriert: 17.06.2009, 15:26
- Beruf: ReNo-Gehilfe
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Duisburg
Manche Rechtspfleger halten sich da ganz eng an den Gesetzestext. So war es uns vor einigen Jahren nicht möglich eine gUG (haftungsbeschränkt) eintragen zu lassen, weil dieser Hinweis auf die juristische Form im Gesetzestext nicht auftaucht. Dass bei anderen HRs schon gUG (haftungsbeschränkt) eingetragen waren, half nicht weiter, sodass die Firma dann XYZ gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) genannt wurde.
alles im (Siegel-)Lack
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 194
- Registriert: 27.12.2021, 22:14
- Beruf: Rechtsfachwirt
- Software: RA-Micro
Das g von gUG, gGmbH, gAG u.s.w. ist auch nicht Bestandteil der Rechtsform, sondern nur eine Ergänzung der Rechtsform, das kapieren manche Rechtspfleger nicht.
Gab auch mal einen deppen, der hat gGmbH moniert, sollte dann gemeinnützige GmbH eintragen und hat gemeinnützige gGmbH eingetragen...
Gab auch mal einen deppen, der hat gGmbH moniert, sollte dann gemeinnützige GmbH eintragen und hat gemeinnützige gGmbH eingetragen...
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3527
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Geht ja nicht um das "e" sondern um die Bezeichnung am Anfang statt hinter dem Namen, so hab ich das gelesen