eGbR mit Grundbesitz - HR-Anmeldung u. Grundbuchamt

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Pitt
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#1

04.01.2024, 09:06

Ich wollte einmal abklären, wie Ihr Fälle handhabt, wo eine GbR über Grundbesitz verfügt und eine HR-Anmeldung für die GbR vorbereitet werden soll. Ich habe hier z. B. eine Muster vorliegen, das so auch im HR eingetragen worden ist, in dem als weiterer Punkt in der HR-Anmeldung aufgenommen worden ist: "Ohne diese Eintragung im Register anzumelden, wird folgende Erklärung gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt abgegeben: Sämtliche mitwirkenden Gesellschafter sind im Grundbuch für folgenden Grundbesitz wie folgt als Gesellschafter der dort eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermerkt:..." Dann folgte eine Auflistung unter genauer Grundbuchbezeichnung der einzelnen Objekte. Sehe nur ich da ein Problem, dass hier Daten, die beim Grundbuchamt nicht für jedermann einsehbar sind hier durch Angabe in und Veröffentlichung der HR-Anmeldung für jedermann einsehbar werden? Ich frage mich, wie ich hier korrekt und effizient vorgehe, um die eGbR im HR zu registrieren und die Angaben im Grundbuch ändern zu lassen.
Feldhamster
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#2

04.01.2024, 20:29

Wir haben es im Büro so abgesprochen, dass wir in HR-Anmeldung und Grundbuchberichtigung in gesonderten Urkunden machen, gerade weil die HR- Anmeldungen ja veröffentlicht werden. Bisher haben das auch alle Mandanten eingesehen.
Pitt
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#3

05.01.2024, 08:17

:thx @Feldhamster
Ich habe das jetzt auch getrennt vorbereitet.
In der aktuellen Ausgabe von "Das MoPeG in der Notar- und Gestaltungspraxis" von Heckschen/Freier steht in dem Muster zur Anmeldung "Rein informatorisch wird erklärt, dass die GbR bereits am ... gegründet wurde und der Gesellschaft folgender Grundbesitz gehört: Grundbuch AG ... von ... Blatt ..."
Mit der Angabe des AG und der Blatt-Nr. könnte ich noch leben, wenn das sein muss, um die Richtigstellung beim GBA zu erleichtern. Ich hatte jetzt bei der Online-Recherche im Gesellschaftsregister aber mehrere Anmeldungen gesehen, wo ausführlich unter Angabe der genauen Flurbezeichnung, Grundstücksadresse, Quadratmeterzahl etc. die Anmeldung zum Gesellschaftsregister erfolgt ist und war jetzt echt verunsichert, ob das sein muss.
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#4

06.01.2024, 14:57

Ich habe jetzt eine Anmeldung mit Grundbuchberichtigungsantrag vorbereitet und werde die Anmeldung nur auszugsweise (ohne den Grundbuchteil) dem Handelsregister einreichen. Das müsste meines Erachtens gehen.
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