Gläubigeraufruf notwendig, wenn Auflösung und Löschung ohne Liquidation angemeldet wurde?
Verfasst: 19.12.2023, 15:08
Hallo,
wir haben bei einer GmbH die Auflösung und Löschung OHNE LIQUIDATION beim HReg angemeldet. Nach Angabe der Beteiligten gab es in den letzten 10 Jahren keine Geschäftsvorfälle mehr, alle Forderungen/Verbindlichkeiten seien beglichen, kein Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden etc. Das Gericht hat die Auflösung eingetragen, die Löschung allerdings noch nicht, weil das Finanzamt der Löschung noch nicht zugestimmt hat (Begründung: es seien noch nicht alle steuerlichen Angelegenheiten erledigt).
Die Auflösung wurde wie gesagt vor 3 Monaten eingetragen. Jetzt schreibt das Registergericht den Liquidator an, er solle den Gläubigeraufruf machen. Wieso das denn??? Wir haben doch gerade angemeldet "ohne Liquidation"?
Danke!
wir haben bei einer GmbH die Auflösung und Löschung OHNE LIQUIDATION beim HReg angemeldet. Nach Angabe der Beteiligten gab es in den letzten 10 Jahren keine Geschäftsvorfälle mehr, alle Forderungen/Verbindlichkeiten seien beglichen, kein Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden etc. Das Gericht hat die Auflösung eingetragen, die Löschung allerdings noch nicht, weil das Finanzamt der Löschung noch nicht zugestimmt hat (Begründung: es seien noch nicht alle steuerlichen Angelegenheiten erledigt).
Die Auflösung wurde wie gesagt vor 3 Monaten eingetragen. Jetzt schreibt das Registergericht den Liquidator an, er solle den Gläubigeraufruf machen. Wieso das denn??? Wir haben doch gerade angemeldet "ohne Liquidation"?
Danke!