Gläubigeraufruf notwendig, wenn Auflösung und Löschung ohne Liquidation angemeldet wurde?

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MaVik
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#1

19.12.2023, 15:08

Hallo,

wir haben bei einer GmbH die Auflösung und Löschung OHNE LIQUIDATION beim HReg angemeldet. Nach Angabe der Beteiligten gab es in den letzten 10 Jahren keine Geschäftsvorfälle mehr, alle Forderungen/Verbindlichkeiten seien beglichen, kein Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden etc. Das Gericht hat die Auflösung eingetragen, die Löschung allerdings noch nicht, weil das Finanzamt der Löschung noch nicht zugestimmt hat (Begründung: es seien noch nicht alle steuerlichen Angelegenheiten erledigt).

Die Auflösung wurde wie gesagt vor 3 Monaten eingetragen. Jetzt schreibt das Registergericht den Liquidator an, er solle den Gläubigeraufruf machen. Wieso das denn??? Wir haben doch gerade angemeldet "ohne Liquidation"?

Danke!
Resa
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#2

19.12.2023, 16:06

Hallo, wir hatten auch gerade eine sofortige Auflösung u. Löschung o.L. - da kam eine solche Verfügung nicht (jedenfalls nicht zu uns ins Notarbüro und ich glaube, der Mandant hätte uns schon unterrichtet, wenn er so einen Brief bekommen hätte). Ich würde beim Reg.Gericht anrufen und nachfragen.

Die Zustimmung des Finanzamtes hat auch auf sich warten lassen ...

Viel Erfolg!
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stefan2209
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#3

12.01.2024, 16:42

Hallo, ich vermute, dass mit der Bemerkung des FAs, dass noch nicht alle steuerlichen Angelegenheiten erledigt seien, die Voraussetzung für die Löschung der GmbH "in einem Schritt" vom HR nicht mehr als gegeben angesehen wird.

Falls es sich nicht um einen Schreibfehler handelt, wieso wurde ein Liquidator bestellt?
(Zitat: Jetzt schreibt das Registergericht den Liquidator an, ...)
Eine Liquidatorbestellung erscheint mir widersprüchlich zur Löschung ohne Sperrjahr.

In dem in der Antwort #2 gegebenen Fall hat vermutlich das FA sofort sein OK gegeben.
:-) alles im (Siegel-)Lack
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