Hallo,
unser Mandant ist eine seit langem im Handelsregister eingetragene Kommanditgesellschaft. Bisher gab es keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag (muss es ja auch nicht). Die KG wollte nun unbedingt einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag errichten, was nun getan wurde. Muss - oder sollte - der Gesellschaftsvertrag beim Handelsregister eingereicht werden?
Danke und liebe Grüße!
Eingetragene KG errichtet nachträglich schriftlichen Gesellschaftsvertrag - einreichen beim Handelsregister?
- AnjaZ
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Nur aus dem Bauch heraus gesprochen, würde ich den Gesellschaftsvertrag nicht einreichen. Bei einer KG werden in der Regel bei Anmeldungen keine Unterlagen eingereicht (Bei Gründung kein Gesellschaftsvertrag, kein Schenkungsvertrag etc.)
Gruß Anja
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Das Gleiche wie AnjaZ, LG bei der Gelegenheit
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de