Keine Straßenangaben mehr im HReg - wie verfahren beim Beglaubigungsvermerk?

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MaVik
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#1

28.11.2023, 14:02

Hallo,

ich habe eine Frage im Zusammenhang mit Registerrecht.

Neuerdings dürfen ja im Registerportal keine Dokumente mehr eingestellt werden, aus denen die Wohnanschrift (= Straße) von Gesellschaftern oder Geschäftsführern hervorgeht.

Wie macht ihr das in den notariellen Urkunden im Rubrum (z.B. Gesellschafterbeschlüsse), lasst ihr da die Straßenangabe bei den Erschienenen weg?

Und wie macht ihr das beim Beglaubigungsvermerk (z.B. bei Handelsregisteranmeldungen), lasst ihr da die Straße auch weg?

Gibt es hierfür eine gesetzliche Regelung oder macht das jeder Notar nach Gutdünken?

Mein Notar will eigentlich, dass die Straßenangabe drin bleibt; dann muss das Dokument allerdings an diesen Stellen bei XNP "geweißt" werden und eigentlich auch der Beglaubigungsvermerk "auszugsweise Abschrift" angebracht werden. Für die Rechtspfleger ist das "weißen" aber nicht erkennbar und wir erhalten Zwischenverfügungen, dass wir den Beglaubigungsvermerk falsch ausgewählt haben....

Danke und liebe Grüße!
Resa
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#2

28.11.2023, 17:00

Hallo,

ich schreibe immer nur "geschäftsansässig da-und-da", also die inländ. Anschrift der Gesellschaft.

Allerdings muss man bei der Anmeldung einer Gründung einer GmbH den "Wohnort" (ohne Straße) mit anmelden (gab Zwischenverfügung)
Feldhamster
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#3

28.11.2023, 18:28

Ebenfalls geschäftsansässig schreiben wir. Und wenn das nicht geht, nur wohnhaft in... Das hat auch problemlos funktioniert.

Die DONot wurde für dieses Vorgehen geändert. Der Notar darf Straße in diesen Fällen nun weglassen.
MaVik
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#4

29.11.2023, 15:59

Vielen Dank für die Hinweise. Es geht mir nicht um die Geschäftsanschrift der Gesellschaft, sondern um die Nennung des Straßennamens bei den beteiligten natürlichen Personen. So wird ja z.B. im Beglaubigungsvermerk der Handelsregisteranmeldung der Straßenname des beteiligten Geschäftsführers aufgeführt. Oder - wenn es sich um einen Gesellschafterbeschluss handelt - der Straßenname der beteiligten Gesellschafter im Urkundseingang. Wie handhabt ihr das? Ganz weglassen, oder drinlassen und weißen?

Dankeschön :)
Feldhamster
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#5

29.11.2023, 16:24

Meine Antwort bezog sich auf die Wohnanschrift der Gesellschafter und/oder der Geschäftsführer.
Resa
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#6

30.11.2023, 11:43

Guten morgen,
im Text der Anmeldungen selbst ist (z.B. bei Anmeldung GF oder Liquidator) neben der Geschäftsanschrit auch der Wohnort (ohne Postleitzahl) mit aufzunehmen, so habe ich es verstanden.
Im Beglaubigungsvermerk: nehme ich nur rein "geschäftsansässig da-und-da"
Auf den Urkunden (Beschlüsse usw.) nehme ich auch nur "geschäftsansässig" rein

Ausführliches dazu: siehe Rundschreiben Bundesnotarkammer Berlin 3/2023 (Mit Hinweisen zu Ausnahmen, zu PLZ, zu § 43 Nr. 4 b) etc. pp
Peverell
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#7

01.12.2023, 10:51

Wir schreiben bei den Beteiligten im Urkundeneingang und Beglaubigungsvermerk nur "wohnhaft in Wohnort", also nichts mit dienst/geschäftsansässig. Hier sehe ich den Vorteil, dass im Datensatz im PC ganz normal die Wohnanschrift bleiben kann, in Word aber die Straße mit PLZ automatisch weggelassen wird.
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