Zeitpunkt der Anmeldung

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Resa
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#1

24.11.2023, 07:05

Guten morgen zusammen,

Zum Jahresende kommen bei mir Geschäftsführerwechsel und Liquidationen auf den Tisch.

Die Beschlüsse haben die Gesellschafter selbst verfasst.

Danach soll der Gf Wechsel zu einem bestimmten Zeitpunkt X erfolgen, also " zum Jahresende" oder zum Tag X.

Jetzt ist mir nicht klar: Wann unterzeichnet der neue GF die Anmeldung? Am Tag NACH dem genannten Zeitpunkt? Oder kann man in die Anmeldung reinschreiben: ...wird zum Tag x als GF bestellt?

Ich habe versucht, das nachzulesen, finde aber nur Infos, dass die HR Eintragung nur deklaratorische Bedeutung hat und die Bestellung wirksam ist mit Zugang der Kündigung oder so. Also erstmal gibt es vorliegend gar keine Kündigung in dem Sinne.

Ausserdem scheint es problematisch zu sein, wenn der GF vor "wirksamer" Bestellung anmeldet, da gab es wohl mal eine Entscheidung vom OLG. Ob sich "wirksam" auf den Tag der Bestellung bezieht - am 31.12. ist die Kanzlei geschlossen.? ?

Jetzt hänge ich in der Luft: es müsste doch zu sowas klare Anweisungen geben, wie man das macht, wie macht ihr das?

Gleiches Problem bei "Liquidation " zum "Jahresende"

Danke im voraus
Notariatsoldie
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#2

24.11.2023, 12:26

Hallo Resa,
ich mache es in solchen Fällen so:
Unterzeichnung der Anmeldung noch in diesem Jahr, und zwar sowohl durch den alten, als auch durch den neuen Geschäftsführer - der bisherige Geschäftsführer ist ja noch bis zum Jahresende im Amt und der neue GF muss ja sowieso seine Versicherung über Straftaten etc. abgeben - somit kann er auch gleich mit anmelden. In die Anmeldung schreibe ich dann herein: "der Geschäftsführer ... ist zum ... abberufen. Zum neuen Geschäftsführer ab ... ist ... bestellt." Diese Anmeldung reiche ich dann in den ersten Januartagen dem Handelsregister ein.

Bei der Anmeldung der Liquidation verfahre ich auch so.

Viele Grüße
Notariatsoldie
Resa
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#3

24.11.2023, 12:54

Vielen herzlichen Dank.
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