Seite 1 von 1

inländ Anschrift soll von Sitz abweichen

Verfasst: 23.11.2023, 09:32
von Resa
guten morgen,

ich verzettele mich gerade mit folgender Frage und hoffe, mir kann jemand weiterhelfen:

Sitz einer GmbH aktuell: Bundesland Berlin - soll es auch bleiben

Die "inländ." Anschrift soll sich aufgrund Umzugs des Gesellschafters in das Bundesland Brandenburg nun ändern, d. h. die inländ. Anschrift soll dann in Brandenburg sein.

Wo melde ich das denn jetzt an? Beim bisherigen Amtsgericht in Berlin? Heißt das, dass im Registerauszug des AG Berlin dann zukünftig als inländ. Anschrift die Adresse in Brandenburg steht?

Oder muss das auch irgendwie in Brandenburg angemeldet werden?

DANKE im voraus

Re: inländ Anschrift soll von Sitz abweichen

Verfasst: 23.11.2023, 12:39
von icerose
Die Anmeldung hat beim Registerführenden Gericht zu erfolgen.

Re: inländ Anschrift soll von Sitz abweichen

Verfasst: 23.11.2023, 19:00
von Feldhamster
Ja, hier also Berlin. Die Gesellschaft bleibt dort auch eingetragen, weil sich der Sitz nicht ändert. Du verfährst so wie sonst auch üblich bei der Anmeldung einer Änderung der Geschäftsanschrift.

Re: inländ Anschrift soll von Sitz abweichen

Verfasst: 24.11.2023, 07:07
von Resa
Ganz lieben Dank